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Minus 4,3 %

Zahl des Monats Januar

Berlin –

  • Im Jahr 2013 hat der Umsatz der Hersteller im patentfreien Arzneimittelmarkt um 4,3 % abgenommen.
  • Im Gegensatz dazu ist der Umsatz der Hersteller im patentgeschützten Arzneimittelmarkt um 9,8 % angestiegen.
  • Zum geplanten Verzicht auf den sogenannten AMNOG-Bestandsmarktaufruf patentgeschützter Arzneimittel und dessen finanzieller Kompensation dürfen daher nicht ausgerechnet Generika herangezogen werden, die eine Breitenversorgung in Deutschland zu günstigen Arzneimittelpreisen gewährleisten.

Im Jahr 2013 betrug der Umsatz der Arzneimittel, die zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet wurden, nach Analysen des Marktforschungsinstituts IMS HEALTH zu Werkspreisen und unter Berücksichtigung der in 2013 geltenden gesetzlichen Herstellerrabatte rund 19,8 Mrd. Euro. Davon entfielen 12,2 Mrd. Euro auf patentgeschützte Arzneimittel, ein Zuwachs von knapp 10 %. Demgegenüber ist der patentfreie Markt um 4,3 % auf 7,6 Mrd. Euro zurückgegangen.

Der patentfreie Arzneimittelmarkt unterteilt sich wiederum in zwei Segmente: Zum einen in die patentfreien Erstanbieterprodukte mit einem Umsatz von rund 3 Mrd. Euro und zum anderen in den Generikamarkt. Hier wurden in 2013 preiswerte Generika für 4,6 Mrd. Euro von den niedergelassenen Ärzten zu Lasten der GKV verordnet – dabei sind die Rabatte aus individuellen Rabattverträgen allerdings noch nicht einmal berücksichtigt. Laut Hochrechnungen von IMS HEALTH betrugen diese Rabatte im Jahr 2013 über 2,5 Mrd. Euro. Der Großteil davon entfällt auf Generika, so dass sich das reale Umsatzvolumen der Generika halbiert. Im Ergebnis entfielen auf Generika Ausgaben von ca. 2,3 Mrd. Euro – gleichbedeutend mit 7,3 % der Gesamtausgaben der GKV für Arzneimittel und das bei einem Versorgungsanteil an Tagestherapiedosen von 73 %. Damit entfällt jede Begründung einer vermeintlich überfälligen Anhebung eines „Mengenrabatts“ für Generika.

Diese Daten gilt es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur Erhöhung der Zwangsrabatts auf Arzneimittel zu berücksichtigen. Zur finanziellen Kompensation des Verzichts auf den sogenannten AMNOG-Bestandsmarktaufruf sollen nämlich das Preismoratorium auf Arzneimittel nahtlos verlängert und der generelle Herstellerrabatt von 6 % auf 7 % angehoben werden. Bliebe es bei dem aktuellen Gesetzentwurf, würden auch die bereits sehr preiswerten Generika zusätzlich belastet, um hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel zu entlasten.

Weder zielt das AMNOG auf Generika, noch ist eine Anhebung eines „Mengenrabatts“ auf Generika begründbar, da die GKV für immer mehr Generikaversorgung real immer weniger aufwendet. Im Interesse einer nachhaltigen Arzneimittelversorgung sollte daher klargestellt werden, dass Generika nicht von den geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen erfasst werden.


www.progenerika.de