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11. DGIV-Bundeskongress vom 11. Dezember 2014 brachte interessante Aufschlüsse über den Diskussionsstand zum Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes

Pressemitteilung

Berlin – Unter dem Thema „Mit innovativen Versorgungsformen den Wandel gestalten“ fand am 11. Dezember 2014 der 11. Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung im Gesundheitswesen e.V. (DGIV im Berliner Auditorium Friedrichstraße statt. Das Kongressprogramm ist unter

www.dgiv.org/cmsMedia/Downloads/Programm_11-DGIV-Bundeskongress-10_11-Dezember-2014.pdf

ausgewiesen.

Im Mittelpunkt des Kongresses stand der Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) der mit Änderungen als Kabinettsentwurf auch Gegenstand der gestrigen Kabinettssitzung in Berlin war.

Bereits am 10. Dezember 2014 fand ein Satellitensymposium zum Kongress mit dem Thema „Integrierte Versorgungskonzepte in der Herzschrittmacher- und ICD-Therapie“ statt. „Next Generation Healthcare IT in der Integrierten Versorgung“ und „Hybrid-DRGs in der ambulanten Chirurgie als Konzept zur Finanzierung sektorverbindender Versorgungskonzepte“ waren am Kongresstag früh die Themen zweier Breakfast-Sessions.

Im Eröffnungsreferat erläuterte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit Ingrid Fischbach Maßnahmen der Bundesregierung zur Stärkung der Strukturen und Sicherung der Versorgung im Gesundheitswesen. Die sich anschließenden Referate und Diskussionen widmeten sich vornehmlich den rechtlichen Rahmenbedingungen innovativer integrierender Versorgungsformen unter den Bedingungen des demografischen Wandels.

Nicht unerwartet beleuchteten dabei die einzelnen Beiträge die Gesetzesinitiative der Bundesregierung aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln. So sprach sich der stellvertretende Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, Prof. Eberhard Wille, u. a. erneut für die Aufhebung des Kontrahierungszwangs bei der Hausarztzentrierten Versorgung aus und regte weitere Verbesserungen für integrierende Selektivversorgungsformen im Gesetz an. Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, stellte u. a. klar, dass sich die ambulante spezialfachärztlich Versorgung nicht wie ursprünglich von Regierungsseite vorgesehen stationsersetzend auswirken wird, zeigte sich zugleich aber optimistisch für die weitere Entwicklung dieses Versorgungsbereiches. Prof. Bertram Häussler, Vorsitzender der Geschäftsführung der IGES Institut GmbH, nahm eine kritische Standortbestimmung zur Integrierten Versorgung in Deutschland auf der Grundlage einer Erhebung vor, die sein Institut im Auftrag der DGIV in diesem Jahr durchgeführt hatte, vor und setzte sich mit Anforderungen an die Gestaltung des neuen Innovationsfonds auseinander. KKH-Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit erläuterte u. a. die Notwendigkeit einer besseren Verzahnung von Pflege- und Krankenversicherung und DGIV Vorstandsmitglied Carsten Sterly setzte sich u. a. kritisch mit strukturellen Defiziten im Pflegebereich auseinander und kritisierte die geringe Berücksichtigung dieses Bereiches in Projekte zur Integrierten Versorgung.

Moderiert durch Dr. Albrecht Kloepfer diskutierten der Vorsitzende des BKK-Dachverbandes Franz Knieps mit dem Vorsitzenden der Agentur der Ärztenetze Dr. Veit Wambach und dem Landesvorsitzenden Berlin/Brandenburg des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands e.V. Björn Teuteberg die Rolle von gesetzlichen Krankenkassen, Vertragsärzten und Krankenhäusern in innovativen integrierenden Versorgungsformen und gingen dabei auch auf ihre Erwartungen an den neuen Innovationsfonds ein. DGIV-Vorstandsvorsitzender Prof. Spitzer sprach aktuelle Tendenzen bei der Umsetzung des Prinzips der Integrierten Versorgung in der Regelversorgung an, erläuterte die Möglichkeiten der neuen Regelungen des § 140a SBG V und sprach die Erwartung aus, dass zukünftige Projekte zur Integrierten Versorgung von den Krankenkassen in den nächsten Jahren nicht nur noch von einer Förderung durch den Innovationsfonds abhängig gemacht werden.

Auch in diesem Jahr stieß der Veranstaltungsteil „I.V.-Projekte praxisnah“, in dem I.V.-Partner interessante Projekte vorstellen, wieder auf eine sehr gute Resonanz bei den Veranstaltungsteilnehmern. Wie sich zeigt, besteht an ein unverändert großes Interesse am Austausch über Erfahrungen aus der vertraglichen Umsetzung der Integrierten Versorgung. Dieses Interesse wird mit Sicherheit nach Inkraftsetzen des neuen § 140a SGB V noch weiter steigen.

Wie sich zeigte, lag der Kongress mit seinen Themen und dem wenige Tage vor der gestrigen Kabinettsitzung gelegenen Veranstaltungstermin genau richtig. Das zeigten auch die lebhaften Diskussionen und viele positive Rückmeldungen an den Veranstalter.

Das wichtigste Fazit des Kongresses kann wohl damit gezogen werden, dass das öffentliche Interesse an integrierenden Versorgungsformen durch die Maßnahmen der Bundesregierung zur Verringerung der gesetzlichen Regulierung und stärkeren Förderung dieser Strukturen wieder deutlich zugenommen hat. Auch wenn nicht alle auf diesem Gebiet in die Bundesregierung gesetzten Hoffnungen umgesetzt werden, erhalten doch innovative Versorgungsformen durch das neue Gesetz stärkere Impulse in Richtung verbesserter Existenzbedingungen. Ob das ausreicht, um die Kassen und Leistungserbringer zu Initiativen größeren Umfangs auf dem Gebiet der frei kontrahierbaren Selektivversorgung zu veranlassen, muss sich noch zeigen. Der Kongress machte auch deutlich, dass mit der bevorstehenden Versorgungsreform längst nicht alles an Überregulierung beseitigt werden wird und gerade im Schnittstellenbereich von ambulant und stationär noch viele Hindernisse an den sektoralen Grenzlinien bestehen.