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Zahl des Monats Februar 2019:

Berlin – Bereits 12 europäische Mitgliedsstaaten haben die elektronische Patientenakte (ePA) auf guten Weg gebracht und die Abbildung der Arzneimitteltherapie in der ePA vorgesehen[1]. Wichtige Leitplanken für mehr Arzneimittelsicherheit sollten daher auch zeitnah in Deutschland gesetzlich errichtet werden:

  • in der ePA sollte es eine für Patienten einsehbare verbindliche Auflistung aller in Apotheken abgegebenen Arzneimittel (Handelsname) mit Dosierung, Darreichungsform, Anzahl und dem Wirkstoffnamen geben;
  • die Patienten sollen die Möglichkeit haben, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente selbständig ergänzen zu können;
  • wichtig für die Notfallversorgung: eine einfach abzurufende Übersicht der aktuell eingenommenen Medikamente des Patienten

Die Unternehmensberatung Roland Berger untersuchte im Auftrag von Pro Generika fünf Gesundheitsmärkte europäischer Mitgliedsstaaten (DEU, SUI, AUT, EST, AUS) inwieweit die digitale Gesundheitsversorgung vorangeschritten ist und überprüfte die Funktionalitäten der ePA. Befunde, Impfstatus und Medikationsplan stehen demnach schon jetzt vielen Patienten europäischer Mitgliedsstaaten über die ePA zur Verfügung.

In Deutschland muss nun von allen Akteuren eine einheitliche, patientenverständliche und aktuelle Darstellung der eingenommenen Medikamente in der ePA im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit angestrebt werden. Die ersten im Markt befindlichen elektronischen Patientenakten zeigen bereits, dass die unterschiedliche Darstellung der Arzneimitteltherapie diese klaren Regelungen benötigt.

Mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung nimmt die Gestaltung von digitaler Gesundheitsversorgung aktuell Fahrt auf. Der wichtige Baustein für mehr Arzneimittelsicherheit muss jetzt gesetzlich eindeutig geregelt werden.

Hier finden Sie die Analyse: 5 Gesundheitsmärkte ausgewählter europäischer Mitgliedsstaaten

[1] Goncales, Bertram, Amelung (2018): European Scorecard zum Stand der Implementierung der Elektronischen Patientenakte auf Nationaler Ebene. (Anhang 5)