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Abschließende Beratung über Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen

Bundesrat beschließt über Änderungen im Straßenverkehrsrecht

Berlin – Anlässlich der Beratung des Bundesrates zu Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen, erklären der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB und die Berichterstatterin zum Thema Contergan, Antje Blumenthal MdB:

Mehr Menschen mit Behinderungen sollen zukünftig von Parkerleichterungen profitieren. Über entsprechende Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung wird der Bundesrat am heutigen Freitag abschließend beraten.

Die Änderungen betreffen unter anderem Menschen mit Conterganschädigungen, einer starken Gehbehinderung oder einem intensiven Darmleiden. Für diese Personengruppen sehen die Änderungen bundesweit geltende Ausnahmegenehmigungen, etwa bei Halt- und Parkverboten vor. Menschen mit Conterganschädigungen sollen zusätzlich auf sogenannten „Behindertenparkplätzen“ parken können. Nach den vorgesehenen Änderungen können die Bundesländer die Nutzung dieser Parkplätze auch für Menschen mit einer starken Gehbehinderung oder einem intensiven Darmleiden gestatten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren für Verbesserungen der Parkplatzsituation contergangeschädigter und anderer stark beeinträchtigter Menschen mit Behinderungen ein. Ein entsprechender Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wurde noch in der letzten Wahlperiode von der damaligen rot-grünen Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Die jetzige Situation stellt aus Sicht der Union eine sehr erfreuliche Entwicklung zugunsten der betroffenen Menschen mit Behinderungen dar.