Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Ambulantes Operieren: BNC begrüßt geplanten Kurswechsel der KBV

Pressemitteilung

Hamburg – Ein erster Erfolg nach Wochen des Protests an der Basis und intensiver berufspolitischer Arbeit des Berufsverbandes Niedergelassener Chirurgen (BNC): Mit Blick auf die um bis zu 30 Prozent gesunkenen Erlöse für ambulante und belegärztliche Operationen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angekündigt, sich für eine bessere Vergütung dieser Leistungen einzusetzen. Bei einem Pressegespräch am 6. Februar 2009 in Berlin forderte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler, die Vergütung von „besonders förderungswürdigen Leistungen“ müsse dringend korrigiert werden. Bei der nächsten Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 27. Februar 2009 wolle die KBV beantragen, dass ambulante und belegärztliche Operationen komplett aus der budgetierten Gesamtvergütung ausgegliedert und neu bewertet werden.

Hierzu erklärte BNC-Präsident Dr. Dieter Haack: „Steter Tropfen höhlt den Stein. Nicht zuletzt dank der konsequenten Intervention des BNC hat unsere Selbstverwaltung endlich anerkannt, dass wir ambulanten Operateure durch die seit Anfang 2009 geltenden neuen Honorarregelungen massiv benachteiligt werden.“ Aktuell ist für ambulante Operationen ebenso wie für alle anderen ärztlichen Leistungen ein Punktwert von 3,5 Cent vorgesehen, obwohl bereits vor sieben Jahren ein Punktwert von 5,11 Cent als betriebswirtschaftlich erforderliche Größe galt, damit sich diese hochtechnischen Leistungen rechnen. „Damit liegen die aktuellen Honorare um 31,5 Prozent unter dem 2002 berechneten Wert!“, kritisierte Haack.

Dass bei der aktuellen Honorarreform fast nirgends regionale Zuschläge zum ambulanten Operieren ausgehandelt werden konnten, hat allein das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu verantworten: In einem Schreiben an die Verhandlungspartner bei KBV und Kassen vom 3. November 2008 erklärte das BMG, dass leistungsbezogene Zuschläge – etwa für ambulante Operationen – aus den Rückstellungen der Selbstverwaltung bestritten werden müssten. „Kein Wunder, dass die Kassen nach dieser perfiden Intervention der Politik all unsere Forderungen nach Zuschlägen abgeblockt haben“, meinte Haack.

Für die anstehende Nachverhandlung Ende Februar prophezeite der BNC-Präsident: „Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, dass die Punktzahlen für die einzelnen Eingriffe entsprechend erhöht werden, ohne dass der Punktwert selbst steigt oder Zuschläge gezahlt werden.“ Auf lange Sicht wäre nach Auffassung des BNC eine Umstellung der Vergütung ambulanter Operationen auf Fallpauschalen analog zum DRG-System im Krankenhaus sinnvoll: „Gleiches Geld für gleiche Leistung, wie wir es seit Jahren predigen“, sagte Haack. „Doch Hauptsache ist erst einmal, dass wir im Ergebnis Euro-Honorare erhalten, mit wir die Existenz unserer Praxen und unserer Mitarbeiter sichern und unseren Patienten die gewünschte wohnortnahe fachärztliche Versorgung anbieten können.“

Über den BNC: Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie 25 regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Der BNC engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politikern, Krankenkassen, Wirtschaft.