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AMNOG mit Nebenwirkung / Chronisch Kranke durch Medikamentenaustausch gefährdet

Pressemitteilung

Berlin – Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zeigt gefährliche Nebenwirkungen und gefährdet die Gesundheit, insbesondere von Patientengruppen, die auf eine Dauerbehandlung angewiesen sind. Mit dieser Warnung sind heute (14.4.2011) der Arzt Dr. Jürgen Bausch, der Pharmazeut Prof. Dr. Hartmut Morck sowie die Erste Vorsitzende des Epilepsie-Bundeselternverbands, Susanne Fey, in Berlin an die öffentlichkeit getreten.

Ursache seien Regelungen zur Förderung von Rabattverträgen, durch die der Austausch wirkstoffgleicher Arzneimittel zum Jahreswechsel erleichtert wurde. Betroffen davon seien unter anderem die 700.000 behandlungsbedürftigen Epilepsiekranken in Deutschland. Das Behandlungsziel, bei Epilepsiepatienten dauerhafte Anfallsfreiheit zu erreichen, werde durch die Substitution gefährdet. Die Fachleute forderten daher die Krankenkassen auf, bei problematischen Wirkstoffen auf Rabattverträge zu verzichten. Hilfreich wäre dazu eine entsprechende Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses oder eine Klarstellung des Bundesgesundheitsministeriums. Die geringen Einsparungen durch Rabatte würden durch die Folgekosten für notwendige Akutbehandlungen mehr als aufgewogen. Dies konnte durch gesundheitsökonomische Modellrechnungen durch den Datendienstleister IMS gezeigt werden.

�Antiepileptika gehören laut einer Leitlinie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft zu den problematischen Wirkstoffen, bei denen eine Substitution kritisch ist�, betonte Prof. Morck in Berlin. Schon geringe Unterschiede in der Freisetzungsgeschwindigkeit des Wirkstoffs, wie sie zwischen unterschiedlichen Herstellern auftreten, könnten den Therapieerfolg, die oft jahrelange Anfallsfreiheit, zunichte machen.

Der Ehrenvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, Dr. Jürgen Bausch, appellierte an die behandelnden Ärzte, bei kritischen Wirkstoffen den Arzneimittelaustausch auf Rezept zu untersagen. Dass dies heute kaum geschehe, führte Bausch auf den bürokratischen Aufwand und die Furcht vor dem Regress durch die Kassen zurück. Â?Man verzichtet auf seine Verordnungshoheit, weil man sich Ärger mit Prüfverfahren ersparen willÂ?, beklagte er. Ähnlich wird die Lage bei den Apothekern eingeschätzt. Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden und der Bedrohung durch Rückforderungen der Krankenkassen zu entgehen, nutzten sie nur selten ihre Möglichkeit, so genannte Â?Pharmazeutische BedenkenÂ? gegenüber den Krankenkassen geltend zu machen.

Dr. Martin Zentgraf, Geschäftsführer des in der Epilepsietherapie führenden Hamburger Arzneimittelunternehmens Desitin, beklagte daher, Â?dass Ärzte und Apotheker unter den Rahmenbedingungen des AMNOG, der Rabattverträge und des ökonomischen Drucks, dem sie von Seiten der Kassen ausgesetzt sind, nur noch bedingt die Konstanz in der medikamentösen Therapie der Epilepsie sicherstellen können.Â?

Zentgraf bedauerte, dass die meisten Krankenkassen trotz der begründeten Bedenken Epilepsietherapeutika nicht von Rabattausschreibungen ausnehmen. Â?Die Kostenträger verhalten sich nicht sicherheitsbewusst.Â? Dem Bundesgesundheitsministerium riet er daher, sich ein Beispiel an Norwegen zu nehmen, wo entsprechende Präparatewechsel bei gut eingestellten Patienten grundsätzlich untersagt seien. Â?Es geht also auch anders, Herr RöslerÂ?, betonte er.