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Apotheker begrüßen Rauchverbot

Pressemitteilung

Berlin – Die Apotheker begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesrats, in Bundesbehörden, Bundesgerichten, öffentlichen Verkehrsmitteln und in Bahnhöfen von September an das Rauchen zu verbieten. “Ein öffentliches Rauchverbot ist überfällig”, sagt Magdalene Linz, Präsidentin der Bundesapothekerkammer.

Über ein Drittel der Raucher hat in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal versucht, von ihrer Sucht los zu kommen. Nur wenige Raucher schaffen den Abschied von der Zigarette ohne Hilfe. “In der ersten Zeit können Arzneimittel die körperlichen Entzugssymptome erleichtern. Ohne gleichzeitige Verhaltensänderung nutzt aber auch der beste Nikotinersatz wenig”, erklärt Linz. “Wer Nichtraucher werden will, sollte sich in der Apotheke beraten lassen.”

Nikotin-Ersatzmittel können körperliche Entzugssymptome wie Nervosität, Schwitzen oder Gereiztheit lindern. Sie werden normalerweise nur in den ersten Wochen und Monaten empfohlen. Linz: “Auf keinen Fall darf man zusätzlich zum Ersatzmittel rauchen. Das könnte zu einer Nikotin-Überdosierung führen.” Rezeptfreie Nikotin-Kaugummis sind sinnvoll für Raucher, die nur gelegentlich und nicht allzu stark geraucht haben. Der Kaugummi mit Nikotin sollte anders als ein Erfrischungskaugummi benutzt werden. Wichtig ist, langsam und mit Pausen zu kauen. Zuerst das Nikotinkaugummi kurz kauen, bis ein kräftiger Geschmack entsteht, und dann in der Backentasche “parken”. Nach einiger Zeit wieder kurz kauen, anschließend parken. Diesen Rhythmus eine halbe Stunde lang wiederholen und höchstens einen Kaugummi pro Stunde kauen. Nikotin-Pflaster gibt es mit unterschiedlichen Wirkstoffkonzentrationen. Die Pflaster bauen einen gleichmäßigen Nikotinspiegel im Blut auf und helfen vor allem starken Rauchern. Daneben gibt es weitere, verschreibungspflichtige Nikotinentwöhnungsmittel.