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Bayern gehört zu den Gewinnern

Nur geringe landesspezifische Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds

Bonn – Im Jahr 2010 sind die landesspezifischen Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds so gering ausgefallen, dass es keine Zahlungen aufgrund der sog. Konvergenzklausel geben wird. Das haben die endgültigen Berechnungen des Bundesversicherungsamtes (BVA) für das Jahr 2010 ergeben.

Die gesetzlich festgelegte Konvergenzklausel bestimmt, dass die Belastungen aufgrund der Einführung des Gesundheitsfonds für die in einem Bundesland tätigen Krankenkassen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen dürfen. Dieser Schwellenwert, der sich im Jahr 2010 auf einen Betrag von 200 Mio. € beläuft, wurde in keinem Bundesland überschritten.

„Dieses Ergebnis zeigt, dass die zum Teil behaupteten milliardenschweren Belastungen einzelner Bundesländer durch den Gesundheitsfonds nicht der Realität entsprechen“, erklärte der Präsident des BVA Dr. Maximilian Gaßner. „Bemerkenswert ist, dass es immer noch Stimmen aus Bayern gibt, die die Umverteilungswirkungen des Gesundheitsfonds kritisieren. Wie im Jahr 2009 haben auch 2010 die Krankenkassen mit bayerischen Versicherten von der Einführung des Gesundheitsfonds profitiert (2009: 3,4 Mio. €; 2010: 116,4 Mio. €).“

Zugleich wies Dr. Gaßner nochmals darauf hin, dass durch den Gesundheitsfonds keine Gelder umverteilt werden, die den einzelnen Ländern oder gar den Landeshaushalten zustehen. Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, dass bundesweite Finanzausgleichsregelungen in der Krankenversicherung nicht nur verfassungskonform, sondern für ihre Funktionsfähigkeit unerlässlich seien. „Regionale Differenzierungen auf der Ausgabenseite könnten eine Ergänzung bilden. Sie dürfen jedoch regionale Unwirtschaftlichkeiten nicht ausgleichen“, so Dr. Gaßner weiter. Die Vorstellung, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur in den Grenzen der Bundesländer durchgeführt werde, verstoße gegen die bundesweit verbindliche Solidarität aller Versicherten. Diese gehe sowohl über die Länder- als auch die Kassengrenzen hinaus.