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‘Bei ausgewogener Ernährung bunte Pillen überhaupt nicht nötig’

Schnappauf: Viele Beanstandungen bei Nahrungsergänzungsmitteln – teurer Trend statt echter Nutzen

München – Nahrungsergänzungsmittel werden häufig durch irreführende krankheits- oder schlankheitsbezogene Aussagen beworben und enthalten oftmals nicht zugelassene Zusätze. Darauf wies Gesundheitsminister Werner Schnappauf anlässlich des morgigen Weltverbrauchertages in München hin. Schnappauf: ‘Die Hersteller von Multivitamintabletten, Algenpastillen oder etwa Fischölkapseln locken oft mit Versprechungen wie mehr Vitalität und besseres Wohlbefinden. Die Produkte werden teuer verkauft, halten aber oft nicht, was sie versprechen.’ Untersuchungen des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ergaben Schnappauf zufolge in den letzten Jahren hohe Beanstandungsquoten zwischen 30 und 50 Prozent. Ein gesunder Mensch nehme bei ausgewogener Ernährung in der Regel ausreichend lebenswichtige Nährstoffe auf und brauche daher diese ”bunte Pillen” nicht. Ein Irrglaube sei nach den Worten des Ministers auch die weit verbreitete Auffassung, dass Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln, die aus dem Erd-, Pflanzen- oder Tierreich stammen, grundsätzlich harmlos sind. Auch diese Inhaltsstoffe können unerwünschte Nebenwirkungen haben oder die Wirkung von Arzneimitteln verändern.

Etwa jeder dritte Bundesbürger konsumiert Nahrungsergänzungsmittel. Die Palette der Produkte ist kaum überschaubar. Sie reicht vom einfachen Vitamin- oder Mineralstoffpräparat bis zu komplex zusammengesetzten Kombi-Präparaten, die auch verschiedene pflanzliche Bestandteile enthalten können. Das LGL überprüft stichprobenweise Kennzeichnung und Zusammensetzung von Nahrungsergänzungsmitteln. Im Jahr 2006 wurde bei rund 20 Prozent der Produkte die Kennzeichnung beanstandet, da sie nicht den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entsprach. Zudem wurden Inhaltsstoffe, die nur in Arzneimitteln erlaubt sind, und nicht zugelassene Zusatzstoffe, wie z.B. ”Lutein” aufgedeckt. Die Hersteller warben damit, dass Lutein die Haut besser mit Nährstoffen versorge und die Augenfunktion unterstütze. Da der Zusatzstoff aber nicht zugelassen ist, haben Bayerns Lebensmittelüberwacher diese Präparate ”als nicht verkehrsfähig” beurteilt; sie dürfen nicht verkauft werden.

Weitere Informationen: http://www.gesundheit.bayern.de