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Bundesregierung verbessert Versorgung mit Leid mindernden Schmerzmitteln

KAUCH:

Berlin – Zum heutigen Kabinettsbeschluss für eine verbesserte Versorgung von schwerstkranker und sterbender Patienten mit Schmerzmedikamenten erklärt der Berichterstatter für Palliativmedizin der FDP-Bundestagsfraktion Michael KAUCH:

Die Bundesregierung hat auf Initiative von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler wichtige Weichen im Betäubungsmittelrecht gestellt, um die Versorgung schwerstkranker Patienten am Lebensende zu verbessern. Erstmals werden cannabishaltige Fertigarzneimittel zur Schmerzbehandlung zugelassen. Nicht aufgebrauchte Schmerzmittel dürfen künftig für andere Patienten verwendet werden. Zudem ermöglicht es die Bundesregierung den Hospizen, einen Notfallvorrat an Betäubungsmitteln parat zu halten.

So gibt es keine Zeitverzögerung mehr, wenn Sterbende und Schwerstkranke unmittelbar mit Schmerzmitteln versorgt werden müssen. Bisher bedarf es für jeden Fall der gesonderten Verschreibung durch einen qualifizierten Arzt – auch dann, wenn es sich lediglich um eine Neuverschreibung handelte, weil der verordnete Vorrat aufgebraucht war. Dies führt insbesondere in den Nachtstunden und am Wochenende zu Verzögerungen und nicht hinnehmbaren Leiden der Patienten. Für Hospize bedeutet die neue Regelung eine enorme Erleichterung in ihrem Alltag. Für die Patienten bedeutet sie schnelle und kompetente Hilfe.

Die Vorschriften für die Weiterverwendung von Betäubungsmitteln, die nach dem Tod eines Patienten übrig geblieben sind, werden auf die spezialisierte ambulante Palliativversorgung ausgeweitet. Das bedeutet, dass auch ambulante Palliativteams künftig nicht verwendete Schmerzmittel einem anderen Patienten verordnen dürfen. Das spart Kosten und vermindert den bürokratischen Aufwand.

Mit seiner Initiative verfolgt der Bundesgesundheitsminister konsequent den Weg weiter, die Voraussetzungen für eine menschenwürdige Behandlung Sterbenskranker zu optimieren und den gesetzlich verankerten Anspruch auf Leid mindernde Palliativmedizin zu untermauern. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald der Bundesrat zugestimmt hat.