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Chaos bei Zuzahlungen für AOK-Patienten

APOTHEKE ADHOC

Berlin – Ob ein AOK-Patient in der Apotheke für sein Medikament eine Zuzahlung leisten muss oder nicht, hängt davon ab, bei welcher AOK er versichert ist. Wie der Branchendienst APOTHEKE ADHOC berichtet, gelten bei den neuen Rabattverträgen für identische Produkte je nach Kasse unterschiedliche Zuzahlungsbefreiungen. So muss ein AOK-Versicherter aus Brandenburg für ein bestimmtes Medikament zuzahlen, während dasselbe Präparat in Bayern zuzahlungsbefreit ist.

Die AOK Bayern erlässt die Zuzahlung bei allen Rabattarzneimitteln, in Baden-Württemberg sind jene AOK-Versicherte befreit, die am Hausarztmodell teilnehmen. In Hessen müssen AOK-Patienten auch bei rabattierten Arzneimitteln generell zuzahlen, es sei denn, der Preis des Medikaments unterschreitet gesetzlich festgelegte Grenzen.

Allerdings sollen Patienten, die bislang ein zuzahlungsfreies Medikament erhalten haben, laut AOK auch nach einer Umstellung auf ein Rabattarzneimittel nicht zusätzlich belastet werden: „In solchen Fällen ist vorgesehen, dass die AOK eine Befreiung aussprechen wird“, sagte ein Sprecher der Kasse gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die neuen AOK-Rabattverträge über 63 Wirkstoffe sind am 1. Juni in Kraft getreten und gelten für zwei Jahre.

Den vollständigen Beitrag finden Sie unter: http://www.apotheke-adhoc.de

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