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Deutsche BKK hilft Versicherten Arzneimittelkosten sparen

Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz

Wolfsburg – Als Folge des Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) gibt es seit 1. Juli 2006 eine Reihe von Arzneimitteln, derzeit rund 2100, die auf Grund ihres günstigen Preises von den Zuzahlungsregelungen befreit worden sind. Somit können die Patienten Geld sparen, wenn Sie sich für diese befreiten Arzneimittel entscheiden. Um diesen Vorteil auch nutzen zu können, schreibt die Deutsche BKK ihre Versicherten gezielt an und zeigt Ihnen die Medikamente auf, bei denen die Zuzahlungen entfallen.

Die Deutsche BKK sieht für ihre Versicherten beim derzeitigen Stand der als zuzahlungsfrei identifizierten Arzneimittel ein Einsparvolumen von rund 800.000 Euro. Dabei handelt es sich bei rund 280.000 Euro um Medikamente, die ab sofort von den Zuzahlungen befreit sind und bei rund 520.000 Euro um Arzneimittel, bei denen ein Produktwechsel die Zuzahlung einsparen würde. Insgesamt hätten bei der Deutschen BKK momentan ca. 45.000 Versicherte die Chance von den neuen Zuzahlungsregelungen zu profitieren. Diese Versicherten werden in den nächsten Tagen angeschrieben und individuell auf ihren Vorteil hingewiesen. Gleichwertige verfügbare Medikamente, die zuzahlungsfrei sind, werden dabei den Versicherten zur Kenntnis gebracht. Der Patient kann dann für sich entscheiden, ob er mit seinem Arzt spricht und das Produkt wechselt, oder ob er bei seinem derzeitigen Produkt bleibt.

Die Deutsche BKK betrachtet es als selbstverständlichen Service, zur Kostenminderung ihrer Versicherten beizutragen, auch wenn die Preisvorteile der Präparate nicht so groß sind wie der Zuzahlungsanteil, den die Deutsche BKK dadurch verliert. Unsere Kunden haben Vorrang und sollen die Vorteile des AVWG nutzen können. Zudem verspricht sich die Deutsche BKK als Resultat aus dem Informationsbrief einen bewussteren Umgang der Versicherten mit den Arzneimittelpreisen. ” Viele Patienten wissen einfach nicht, dass es auch gleichwertige günstigere Präparate zu dem ihnen verordneten Medikament gibt, diese Wissenslücke wollen wir schließen”, erläutert Andreas Manthey, Leiter Apotheken im Versorgungsmanagement der Deutschen BKK. “Wir erhoffen uns langfristig einen selbstbewussten Patienten, der sowohl bei seinem Arzt nachfragt, ob dieser ein Medikament verordnen kann, dass unterhalb der Zuzahlungspflicht liegt, als auch seinen Apotheker bittet, ihm zuzahlungsfreie Arzneimittel aufzuzeigen, falls diese das nicht schon von sich aus tun,” so Manthey weiter. Das Preisbewusstsein der Kunden erhöhe den Wettbewerb und senke langfristig die Preise, diese Regel gelte nicht nur bei Konsumgütern, sondern auch bei Medikamenten, ist sich der Apotheker der Deutschen BKK sicher.

Das Besondere am Service der Kasse ist, dass sie nicht nur auf befreite Medikamente hinweist , sondern vor allem die Patienten anschreibt, die derzeit nicht befreite Medikamente erhalten, um ihnen die Alternativen aufzuzeigen. Wichtig ist Manthey dabei, dass es reine Serviceinformationen sind. Die Deutsche BKK will weder in die Therapiefreiheit der Ärzte noch in das Selbstbestimmungsrecht der Patienten eingreifen.

Natürlich können alle Versicherten von den Informationsmöglichkeiten über zuzahlungsfreie Medikamente profitieren. Die Krankenkasse verfügt über eine Software, die es jedem Mitarbeiter im Kundenservice ermöglicht, bei einer Kundenanfrage direkt zu prüfen, ob es zuzahlungsfreie Alternativen zum verordneten Präparat gibt. Bei Bedarf erhalten die Versicherten diese Auskünfte über die Service-Telefonnummer 0 18 02 18 08 65 oder persönlich in den Filialen der Krankenkasse.