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Die Krankenhaus-Strukturreform und ihre Bedeutung für eine “ambu-näre” Versorgung – BMC Regional NRW Praktikerseminar

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Münster – Am 28. April 2015 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf für ein Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) vorgelegt, das nach den Planungen noch im Herbst im Bundestag abschließend beraten werden und zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll.

In der Krankenhausplanung durch die Länder soll sich durch die Rahmenvorgaben des KHSG einiges ändern: So wird insbesondere die Qualität als weiteres Planungskriterium eingeführt. Dafür soll der G-BA bis zum 31.12.2016 Qualitätsindikatoren zur Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität entwickeln (planungsrelevante Indikatoren).

Ziel des KHSG ist der „bedarfsgerechte Umbau der Krankenhausversorgung“. Dabei gehen Bund und Länder offensichtlich von einer spürbaren Verringerung der heutigen Kapazitäten aus, was sich insbesondere in Nordrhein-Westfalen – als dem Flächenland mit dem höchsten Bettenangebot für die Bevölkerung – auswirken würde. Um den Umstrukturierungsprozess abzumildern will der Gesetzgeber einen Strukturfonds einrichten, in dem einmalig Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Projekte werden nur finanziert, wenn die Länder den gleichen Beitrag leisten.

Mit den Mitteln dieses Fonds soll unter anderem die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht-akutstationäre lokale Versorgungseinrichtungen (z. B. Gesundheits- oder Pflegezentren) gefördert werden, wobei nicht geklärt ist, ob eine solche Einrichtung, die nicht mehr in der Krankenhausplanung eines Bundeslandes geführt wird, dann ggf. den Zulassungsbedingungen des ambulanten Versorgungsbereichs unterliegen würde.

Das Praktikerseminar widmet sich folgenden Fragestellungen

  • Wie sieht die Krankenhausversorgung der Zukunft nach dem KHSG aus?
  • Welche Herausforderungen stellen sich an Politik, Krankenkassen und Kliniken bei der Krankenhausplanung, Qualitätssicherung und Finanzierung?
  • Wie kann eine wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung weiterhin gewährleistet werden?
  • Lässt sich die Trennung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung in Zukunft noch aufrechterhalten?

Zeit: 06. November 2015, 13.00 bis 18.00 Uhr
Ort: KV Westfalen-Lippe, Robert-Schimrigk-Str. 4 – 6, 44141 Dortmund

Wir möchten Sie schon heute zu unserem Praktikerseminar am 06. November 2015 nach Dortmund herzlich einladen.

Nutzen Sie die Chance, mit unseren namhaften Referenten aus Gesundheits- und Berufspolitik zu diskutieren und profitieren Sie vom Austausch mit Vertretern innovativer Ideen und Konzepte von Politik, Kommunen, Kassen, diversen Leistungsanbietern stationärer wie auch ambulanter Versorgung sowie natürlich auch Vertreter der Industrie verschiedener im Kontext relevanter Sparten. Außerdem erwartet Sie natürlich wieder eine gute Chance auf Networking mit den Teilnehmern der Veranstaltung.

Das Veranstaltungsprogramm befindet sich im Anhang.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an diesem interessanten Praktikerseminar!