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Die nächsten Schritte für Kliniken nach ihrer Zulassung zur ambulanten Versorgung sind Thema der 2. IIR-Konferenz „§116b SGB V“, 12. bis 14. August 2008, Barceló Cologne City Center, Köln

Die Klinik wird zum ambulanten Versorger – und zur Konkurrenz für Ärzte?

Frankfurt am Main – Die Öffnung von Kliniken für spezialisierte ambulante Behandlungen gefällt nicht allen Beteiligten: Mehrfach ist die drohende Konkurrenz für niedergelassene Ärzte angemahnt worden. Doch es gibt auch andere Stimmen: „Eine unserer ersten Fragen direkt nach der Zulassung war: Wie beziehen wir die niedergelassenen Ärzte in die Leistungserbringung ein?“, sagte Harald Stender, Geschäftsführer des Westküstenklinikums Heide in einem Gespräch mit dem Konferenzveranstalter IIR. Ende letzten Jahres bekam sein Haus zehn Zulassungen nach Paragraph 116b SGB V erteilt. Damit darf die Klinik als eine der ersten in Deutschland hoch spezialisierte Leistungen auch ambulant erbringen. Schon vor dem Antrag hat Stender Kooperationsgespräche mit Ärzten geführt und Vereinbarungen geschlossen – und diese Bereitschaft zur Zusammenarbeit auch gegenüber der Behörde signalisiert: „Es empfiehlt sich, im Antrag den Kooperationsgedanken nachvollziehbar darzustellen“, so der Klinikleiter. Über seine Erfahrungen bei der Antragstellung und Umsetzung speziell im Fachbereich Onkologie berichtet er auf der IIR-Konferenz „§116b SGB V“ (12. bis 14. August 2008 in Köln, http://www.iir.de Auch Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände, bezieht Stellung zur bisherigen und künftigen Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten.

„Kooperation statt Konfrontation“ beim Vorreiter Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein ist das bisher einzige Bundesland, das Anträge wie die von Harald Stender auf ambulante Versorgung nach §116 positiv beschieden hat. Die hiesige Kassenärztliche Vereinigung (KVSH) will die vermeintlich drohende Konkurrenzsituation zwischen Kliniken und Ärzten vermeiden: „Wir waren erfolgreich mit dem Motto „Kooperation statt Konfrontation“, so dass solche Anträge, die in einem Zusammenhang stehen mit einer geplanten Kooperation von Vertragsärzten mit dem entsprechenden Krankenhaus, zurückgestellt wurden, sofern noch keine abschließende Klärung herbeigeführt werden konnte“, erklärt die Leiterin der Abteilung Zulassung und Praxisberatung, Bianca Hartz, im aktuellen KVSH-Verbandsmagazin. (NORDLICHT aktuell 4/2008) So seien beispielsweise Anträge, die sich auf die Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Multipler Sklerose beziehen, zurückgestellt worden, weil ein spezialisierter Neurologe Bedenken angemeldet hatte. Auf der IIR-Konferenz präsentiert Hartz ihre Stellungnahme zur derzeitigen Situation in Schleswig-Holstein.

In weiteren Vorträgen werden die Sichtweisen der Pharmaindustrie, Krankenkassen und Apotheken zu den Konsequenzen der Kliniköffnung deutlich. So gibt zum Beispiel Michael Lueb, Präsident des Bundesverbands Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) e.V. einen Ausblick auf die Zukunft der Krankenhausapotheken.

Weitere Informationen zur Konferenz sind abrufbar unter: http://www.iir.de