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E-Mail-Antworten gesetzlicher Krankenkassen zu PROFESSIONELLER ZAHNREINIGUNG

Unzureichender Service und geringe Kostenbeteiligung

Düsseldorf – Unattraktiv, unvollständig und schwer verständlich – in punkto Kundenorientierung lässt der E-Mail-Service gesetzlicher Krankenkassen laut Verbraucherzentrale NRW noch sehr zu wünschen übrig. „Anspre­chende Angebote, Transparenz und vorbildlicher Umgang mit den Kun­den – die Parameter, die Wahl und Leistungsspektrum einer guten Kas­se ausmachen, werden beim inzwischen etablierten Online-Kontakt von den meisten Krankenversicherungen noch viel zu klein geschrieben“, kommentiert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, das Ergebnis einer Anfrage der Verbraucherzentrale NRW bei 76 gesetzli­chen Krankenkassen, die bundesweit oder regional in Nordrhein-West­falen ihre Dienste anbieten. Um dem Service digitaler Datenkommunika­tion der gesetzlichen Krankenkassen auf die Spur zu kommen, hatten die Verbraucherschützer Ende Januar per E-Mail verdeckt bei den aus­gewählten Kassen nach den Konditionen der Kostenübernahme für eine professionelle Zahnreinigung gefragt: Knapp 86 Prozent (65) der Kassen haben höchst unterschiedlich geantwortet.

Für die medizinisch sinnvolle Prophylaxe, die per se jedoch keine gesetzlichen Kassenleistung ist, übernehmen immerhin mehr als 60 Pro­zent (49) der Kassen, die die Verbraucherzentrale NRW elektronisch gefragt hatte, einen freiwilligen Zuschuss an der vorbeugenden Profi-Putz-Aktion. Patienten brauchen trotzdem oftmals einen langen Atem, um in den Genuss einer Kassenbeteiligung zu kommen. Meist gibt’s das Schübchen zur Zahnreinigung erst auf Nachfrage und nur dann, wenn ein Patient ins jeweilige Regelgeflecht einer Kasse passt: Nur sechs Kassen zahlen einen Beitrag ohne Wenn und Aber. 30 Kassen belohnen ihre Mitglieder mit einem Zuschuss über ihre jeweiligen Bonusprogram­me – etwa wenn diese individuelle Vorsorge-Leistungen (zum Beispiel ein Sportabzeichen) in ihrem Bonusheft vorweisen können. Und nur 16 Krankenkassen geben in ihrer E-Mail-Antwort die Höhe ihrer Beteiligung an: 10 bis 75 Euro werden für die Prophylaxe in der Mund­höhle gezahlt. „Eine mäßige Zugabe für eine sinnvolle Prävention, die eigentlich in den Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen gehört“, so Müller: „Ein Obolus von 10 oder 20 Euro ist gerade mal was für einen hohlen Zahn, denn die Kosten in den Zahnpraxen variieren zwischen 40 und 150 Euro.“

Ein weiteres Viertel der Krankenversicherer beteiligt sich laut Anfrage nur, wenn die Säuberungsaktion von einem ihrer Vertragsärzte durch­geführt wird. Bei dieser Variante übernehmen 13 Kassen sogar sämtli­che Aufwendungen. Sechs Krankenkassen hingegen bieten als schein­bare Kostenerleichterung fürs dentale Profi-Putzen den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung an. Diese beschert Patienten – neben wei­terem Komfort über die gesetzlichen Leistungen hinaus – jedoch auch weitere Mehrkosten. Zehn Kassen lehnen eine Beteiligung in jedweder Form ab.

Für Patienten erschwerend ist, dass sich die konkreten Regelungen über die Mehrleistung meist nur schwer aus den E-Mail-Antworten herausfil­tern lassen: Lediglich bei fünf der 49 Rückmeldungen zur professionellen Zahnreinigung haben die Kassen das Kleingedruckte als Anhang beige­fügt. Fast jede fünfte Kasse verweist auf eine ausführlichere Darstellung der Konditionen auf ihrer Internetseite. Der Rest (29 Kassen) antwortet in unverbindlichem Fachchinesisch.

Scheinbar schnell – also E-Mail-gerecht – haben zwei Drittel der Kran­kenkassen innerhalb von zwölf Stunden auf die elektronische Anfrage reagiert: 18 von 51 Antworten entpuppten sich hierbei jedoch als auto­matische Eingangsbestätigungen. Lediglich eine Kasse hängte alle anderen auf der Datenautobahn ab: Innerhalb von 30 Minuten landete eine ausführliche Antwort mit brauchbaren Unterlagen im Postfach! Sechs Kassen, die nicht geantwortet haben, sind von einer solchen kun­denfreundlichen Pole-Position weit entfernt. „Feste Leistungen und zusätzliche Angebote müssen für Verbraucher auf den Internetseiten der gesetzlichen Krankenkassen leicht auffindbar und mit allen notwendigen Details versehen sein. Anfragen, die die Versicherer auf modernem Kommunikationsweg erreichen, sollten innerhalb von zwei Tage aussa­gekräftig beantwortet werden“, fordert die Verbraucherzentrale NRW: „Im zunehmenden Kassenwettbewerb zahlen sich eine gute Service- und Informationsqualität für jede Kasse aus.“