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Eine freie Zulassung von genetischen Tests an Embryonen darf es auch zukünftig nicht geben

Embryonen-Selektion gefährdet Lebensschutz

Berlin – Anlässlich des Urteils des Bundesgerichtshofs (BHG) über die Strafbarkeit von Gentests an Embryonen erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings MdB:

Außerhalb des Mutterleibs befruchtete Eizellen dürfen nach dem aktuellen Urteil des BGH künftig auf genetische Schäden untersucht werden, um auszuwählen, welche davon der Frau wieder eingepflanzt werden. Zwar hat der BGH dabei einschränkend hervorgehoben, dass Gegenstand seiner Entscheidung nur die Untersuchung von Zellen auf schwerwiegende genetische Schäden sei. Allerdings sind aus den bisherigen Verlautbarungen des Gerichts keinerlei klare Kriterien für die Zulässigkeit solcher genetischer Untersuchungen erkennbar.

Die Entscheidung öffnet damit die Schleusen einer Selektion von Embryonen. Eine freie Zulassung von genetischen Tests an Embryonen darf es aber auch zukünftig nicht geben. Das menschliche Leben ist wertvoll und um seiner selbst willen schützenswert, auch wenn es Träger von Krankheit oder Behinderung ist.

Eine zusätzliche nicht hinnehmbare Missachtung menschlichen Lebens besteht überdies, wenn solche Aussonderungsentscheidungen allein von einem behandelnden Arzt nach eigenem Ermessen getroffen werden. Wir müssen jetzt prüfen, inwieweit gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, um einen Dammbruch bei der genetischen Untersuchung von Embryonen zu verhindern.