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Entscheidung des G-BA zu stationärer Notfallversorgung – NRW-Kliniken fordern vom Land Auswirkungsanalyse und Korrekturen

Pressemitteilung

Düsseldorf – Zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über das Notfallstufenkonzept vom 19.04.2018 erklärt der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Jochen Brink: “Der Gesetzgeber hatte den G-BA mit der sachgerechten Vergütung von Vorhaltekosten für die stationäre Notfallversorgung der Krankenhäuser beauftragt. Die auf Wunsch der Krankenkassen hierbei definierten Kriterien sind teilweise überzogen und gefährden die flächendeckende Notfallversorgung der Bürger in Nordrhein- Westfalen.

Der aktuelle Beschluss wurde auf Grundlage der Auswirkungsanalyse der Gesetzlichen Krankenkassen gemacht. Einwände der Krankenhausseite und der Bundesländer wurden weitestgehend ignoriert. Deshalb appellieren wir an den für die Krankenhausplanung zuständigen NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, den Beschluss des G- BA kritisch zu prüfen und eine gründliche Auswirkungsanalyse für die Gesundheitsversorgung in Nordrhein- Westfalen vorzunehmen. Wenn schon nicht in Berlin, dann muss wenigstens in Düsseldorf Qualität vor Schnelligkeit gehen. Wir Krankenhäuser beteiligen uns gerne konstruktiv an dieser Analyse.

Ob ein Krankenhaus auf der Intensivstation mit zumindest 6 Betten 2 oder 3 Beatmungsplätze zur Verfügung hält, kann jedenfalls kein Ausschlusskriterium für die Anfahrt des Rettungswagens mit Patienten in Not sein. Es ist realitäts- und praxisfern, festzulegen, dass ergänzend zu den 24 Stunden anwesenden diensthabenden Ärzten zusätzlich Fachärzte in Rufbereitschaft immer und überall jederzeit binnen 30 Minuten am Patienten anwesend sein müssen. Es ist völlig inakzeptabel, dass Krankenhäuser, die an einer Stufe des Systems von Notfallstrukturen teilnehmen, zur Versorgung von ambulanten Notfällen eine Kooperationsvereinbarung mit den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen schließen müssen. Würde das aktuell von der KBV vorgestellte Konzept zur ambulanten Notfallbehandlung Realität, hätte mehr als die Hälfte der Kliniken zukünftig nicht mehr das Recht, stationäre Notfälle zu behandeln.

Es kann zudem nicht sein, dass der erst am Nachmittag gefasste Beschluss bereits am Morgen in den Medien zu lesen ist und eine vorbereitete Pressemitteilung des G-BA die Runde macht. Man mag das professionelle Pressearbeit nennen, aber seriös ist das nicht und es wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht. Die drei beim Bundesgesundheitsministerium in der Schublade liegenden Rechtgutachten zur Frage der ausreichenden demokratischen Legimitation des G-BA sollten schnellstmöglich das Licht der Öffentlichkeit erblicken. Wir sehen das Gremium jedenfalls zunehmend kritisch. Struktur und Mehrheitsverhältnisse werden den weitreichenden Entscheidungen für die Daseinsvorsorge der Menschen in unserem Land nicht wirklich gerecht.”