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Fachgespräch im Vorfeld der VSMK in Hamburg

Wie amtliche Kontrollen sichere Lebensmittel in ganz Europa gewährleisten sollen

Hamburg – Im Vorfeld der Verbraucherschutzkonferenz (VSMK) 2012 trafen sich auf Einladung und unter Vorsitz von Elke Badde, Hamburger Staatsrätin für Gesundheit und Verbraucherschutz, Vertreter verschiedener Behörden der EU, des Bundes und der Länder sowie Vertreter der Wirtschaft in Hamburg, um über die neuesten Vorschläge der europäischen Kommission im Verbraucherschutz zu informieren und das Für und Wider zu diskutieren. Der Schwerpunkt der Gespräche lag auf den neuen Herausforderungen bei Einfuhrkontrollen von Lebensmitteln in die EU. Anschauungsunterricht für die Teilnehmer bot dabei der Besuch des Veterinär- und Einfuhramtes der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz im Hamburger Hafen. In der Grenzkontrollstelle wurden im letzten Jahr ca. 50.000 Sendungen bei der Ein- und Durchfuhr überprüft. „Es ist gewissermaßen Tradition, sich vor der VSMK auf einer europapolitischen Veranstaltung über aktuelle Entwicklungen des Verbraucherschutzes mit europäischem Bezug auszutauschen“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Das ist gut und wichtig, denn Verbraucherschutz geht uns alle an, in allen Mitgliedstaaten der europäischen Union und natürlich speziell in Hamburg als Tor zu Europa.“ An der Veranstaltung nahmen, neben Fachleuten aus allen Bundesländern und Vertretern des Bundes, u.a. Alexander Rogge von der Europäischen Kommission, Staatssekretärin Beate Reich aus Rheinland Pfalz, Staatssekretär Dr. Karl Otto Kreer aus Mecklenburg-Vorpommern und Staatssekretär Mark Weinmeister aus Hessen teil. Im Rahmen des Treffens wurde u.a. aus der Sicht der amtlichen Lebensmittelüberwachung geschildert, welche Schwierigkeiten die Kontrolleure tagtäglich zu meistern haben. Allein in Hamburg sind über 20.000 Betriebe zu überprüfen. Auch daraus resultierend waren sich die Teilnehmer einig, dass die amtlichen Kontrollen weiterhin risikoorientiert erfolgen müssen, um Betriebe mit höherem Risiko (z.B. bei der Herstellung leicht verderblicher Lebensmittel) angemessen oft zu kontrollieren. Darüber hinaus wurde deutlich, dass bei der Erweiterung des Anwendungsbereichs klare Abgrenzungen zwischen verschiedenen Rechtsgebieten erforderlich werden, damit die Regelungen auch wirklich vollziehbar sind. Dies gilt insbesondere bei der Tierarzneimittelüberwachung und der Überwachung der Pflanzengesundheit, die bisher anderweitig reguliert sind. Weiterhin kamen die Teilnehmer zu dem Schluss, dass in die Gebühren für amtliche Kontrollen in allen Mitgliedstaaten einheitliche Faktoren (wie z.B. Kosten für Probenuntersuchung, Personal- und Sachkosten) einfließen sollen. Auch das Thema Antibiotika in der Nutztierhaltung stand zur Diskussion. Es wurde über die Arbeitsergebnisse der hierzu eingesetzten bundesweiten Projektgruppe berichtet, der es u.a. darum ging Bewältigungsstrategien zum Erhalt der Wirksamkeit von Antibiotika sowie den Nutzen der geplanten Erfassung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung aufzuzeigen. Letztere ermöglicht die Ermittlung von durchschnittlichen Verbrauchswerten, die dem Gesetzgeber als Maßstab für Maßnahmeregelungen dienen können. Die europäische Kommission befasst sich seit etwa zwei Jahren in einer Arbeitsgruppe mit der Revision der „amtlichen Kontroll-Verordnung“, die bis 2014 überarbeitet werden soll (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz). Diese Verordnung ist die zentrale Vorschrift für alle Mitgliedstaaten, nach der die amtlichen Kontrollen von Betrieben geregelt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Betrieb um einen international tätigen Lebensmittelkonzern handelt oder um den sonntäglichen Hamburger Fischmarkt, ob es ein Betrieb zur Herstellung von Futtermitteln ist oder ein Betrieb mit Legehennen, der Eier produziert. Nun soll die bereits bestehende Rechtsvorschrift überarbeitet und um weitere Bereiche ergänzt werden, die sich im Laufe der bisherigen Anwendungszeit als sinnvoll erachtet haben. Dazu zählen u.a. die Überwachung von Saatgut, die Überwachung der Pflanzengesundheit, die Tierarzneimittelüberwachung sowie die Veterinärkontrollen an der Grenze. Durch entsprechende Anpassungen soll noch besser als bisher gewährleistet werden, dass in allen EU-Staaten einheitlich, effektiv und nachvollziehbar kontrolliert wird.