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Familienpflegezeit erleichtert die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit

Berlin – Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat am Mittwoch angekündigt, den Gesetzentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit in die Ressortabstimmung zu geben. Dazu erklärt die familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dorothee Bär: „Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt den Gesetzentwurf zur Einführung einer Familienpflegezeit. Neben dem Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ist die Familienpflegezeit ein weiterer wichtiger Schritt, um die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen den Bedürfnissen von Familien anzupassen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie – und dazu gehört auch die Pflege von Angehörigen – ist ein Thema, das immer mehr Familien betrifft. Sie wünschen sich, dass nicht nur die Kindererziehung, sondern eben auch die Pflege von Angehörigen keine Hindernisse für die eigene Erwerbsarbeit mehr sind. Die Familienpflegezeit ermöglicht den Pflegenden, im Beruf zu bleiben, indem sie während der Pflegezeit die Arbeitszeit reduzieren können, ohne gravierende finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Die Familienpflegezeit entspricht aber auch den Wünschen der Pflegebedürftigen auf Betreuung in häuslicher Umgebung.“ Hintergrund: Die Familienpflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit für zwei Jahre um bis zu 50 Prozent zu reduzieren, um ein Familienmitglied zu pflegen. In der Pflegezeit erhalten sie 75 Prozent des Einkommens. Zum Ausgleich müssen sie nach der Pflegezeit wieder voll arbeiten, erhalten aber nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist. Pflegende Angehörige erhalten aus der Pflegeversicherung während der Pflegephase Zahlungen in die Rentenkasse.