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G-BA legt Mindeststandards für klinisches Risikomanagement fest

Pressemitteilung

Frankfurt am Main – Bei medizinischen Behandlungen wird es immer auch unerwünschte Nebenwirkungen und Behandlungsfolgen geben. Da die moderne Medizin immer komplexer wird, nimmt die Arbeitsdichte in Kliniken und Praxen entsprechend zu. So führen etwa zu viel Materiallagerung auf kleinstem Raum oder fehlende Checklisten bei gleichzeitiger Überlastung des medizinischen Personals aufgrund zu vieler Patienten oft zur Fehlerentstehung. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Fehlerprävention dringend erforderlich.

In vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Praxen sowie in Krankenhäusern gelten künftig neue Vorgaben zum Aufbau von Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin beschlossen. Damit erfüllt der G-BA fristgerecht einen Auftrag aus dem im Februar 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz. Dieses sah unter anderem die Festlegung von Mindeststandards für Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme in der medizinischen Versorgung GKV-Versicherter vor. Die beschlossenen Regelungen sollen dazu beitragen, vermeidbare Fehler und Komplikationen zu verhindern“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, Mitglied des G-BA und Vorsitzende des für Qualitätssicherung zuständigen Unterausschusses.

Kernelement und Mindeststandards der neu gefassten Qualitätsmanagement-Richtlinien zur vertragsärztlichen, vertragszahnärztlichen sowie stationären Versorgung werden neben der Einführung eines Risikomanagementprozesses auch Schulungen der Beteiligten im klinischen Risikomanagement sein.

Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser können ab sofort bei der Deutschen Gesellschaft der Qualität (DGQ) ihr qualitätsbezogenes Managementsystem auf die Aspekte des klinischen Risikomanagements erweitern. „In zwei Tagen vermitteln wir das grundlegende Rüstzeug zum klinischen Risikomanagement und bereiten so die Teilnehmer auf die Erfüllung der Forderungen des G-BA vor.“, sagt Peter Janakiew, Produktmanager Gesundheitswirtschaft bei der DGQ Weiterbildung.
Die Teilnehmer lernen unter anderem, welche Phasen ein Risikomanagementprozess beinhaltet, mit welchen Methoden klinische Risiken beurteilt werden und wie ein klinisches Risikomanagement implementiert werden kann. Janakiew zufolge profitierten sie von diesem Wissen auch bei der Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN 15224.

Das DGQ-Training „Klinisches Risikomanagement im Gesundheits- und Sozialwesen“ findet am 10. und 11. April 2014 in Frankfurt am Main statt.

Weitere fachliche Informationen erhalten Interessenten bei der DGQ. Kontakt: Peter Janakiew, Produktmanager Gesundheitswirtschaft, T 069-95424221, E-Mail: pj@dgq.de