Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Gesetz bewirkt keine Stärkung der Patientenrechte

Pressemitteilung

Berlin – Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zum “Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten” erklärt die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:

Mehr als zwei Jahre hat sich die schwarz-gelbe Regierung mit dem Patientenrechte-Gesetz beschäftigt. Herausgekommen ist lediglich eine Zusammenfassung bereits bestehender Rechte. Entgegen der Ankündigungen der Koalition wurden wesentliche Bereiche, die für die Patientinnen und Patienten relevant sind, überhaupt nicht behandelt.

So wird ein Entschädigungsfonds, der Patientinnen und Patienten in Härtefällen unbürokratische Hilfe gewährt, nirgends erwähnt. Notwendige Regelungen zur Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten fehlen völlig. Auch Maßnahmen zur Kontrolle der problematischen Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind im Gesetzentwurf nicht zu finden.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) enttäuschen mit diesem Gesetz alle Patientinnen und Patienten, denen sie seit Jahren Unterstützung versprechen. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man sich die gegenseitigen Sympathiebekundungen von Bahr und der Ärzteschaft auf dem derzeit stattfinden Ärztetag anschaut. Schließlich hält Ärztekammerpräsident Frank-Ulrich Montgomery jede Verbesserung der Patientenrechte für unnötig.