Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


GKV-FQWG: 28 Kassenvertreter fordern Korrektur eines Methodenfehlers beim Krankengeld

Pressemitteilung

Berlin – Seit dem 09. Mai befindet sich der Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstrukturen und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in der parlamentarischen Beratung. In der vorliegenden Form stellt dieser Entwurf aus Sicht des BKV e.V. eine ernsthafte Existenzgefährdung für unternehmensbezogene BKK’n dar. 28 Verwaltungsratsvorsitzende von BKV-Mitgliedskassen, darunter die Daimler BKK, die Bertelsmann BKK und die Bosch BKK, haben sich daher in einem gemeinsamen Schreiben an die Politik gewandt und eine Korrektur gefordert.

Die Unterzeichner weisen darauf hin, dass auch mit dem Entwurf Unterschiede im Arbeitsentgelt bei den Krankengeld-Zuweisungen an die Krankenkassen völlig unberücksichtigt blieben; ausgeglichen würde wie auch im derzeitigen Morbi-RSA lediglich der Durchschnittslohn.

Als Lohnersatzleistung ist das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung aber einkommensabhängig; seine Höhe bemisst sich nach dem zuletzt bezogenen Arbeitsentgelt. Folglich würden auch weiterhin solche Krankenkassen in den Zuweisungen systematisch benachteiligt, deren beitragspflichtige Löhne und Gehälter über dem bundesweiten Durchschnitt liegen.

„Gerade bei uns unternehmensbezogenen Betriebskrankenkassen, deren Trägerunternehmen aufgrund ihres Bedarfs an qualifizierten Fachkräften höhere Löhne als im bundesweiten Durch­schnitt bezah­len, führt dieser schwerwiegende Methodenfehler seit Einführung des Morbi-RSA 2009 zu massiven Einnahmeausfällen“, erklären die Unterzeichner. So habe die Fehlallokation beim Krankengeld bei der Daimler BKK seit 2009 zu einem Fehlbetrag von mehr als 50 Mio. € geführt.

Die Unterzeichner schlagen vor, entsprechend dem Einkommensausgleich bei den Zusatzbeiträgen auch bei den Krankengeld-Zuweisungen die Höhe des Grundlohnes zu berücksichtigen.


BKV e.V.: Die Interessengemeinschaft Betriebliche Krankenversicherung e.V. (kurz BKV e.V.) hat sich 2005 gegründet – damals unter dem Namen BKK im Unternehmen e.V. Mitglieder sind 25 traditionelle Betriebskrankenkassen namhafter Unternehmen. Wir vertreten die Interessen von rund 920.000 Versicherten. Der Verein dient der politischen Interessenvertretung der traditionellen BKK und fördert die Kooperation der Mitgliedskassen untereinander. Mehr Informationen unter www.bkv-verein.de