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Grünes Licht für Pflegestützpunkte: Ministerin setzt auf Mitwirkung der Kommunen

Pressemitteilung

Schwerin – Die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Mecklenburg-Vorpommern kommt voran. Gesundheitsministerin Manuela Schwesig hat dafür eine so genannte Finanzzuweisungsverordnung erlassen, die die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einrichtung von Pflegestützpunkten unterstützt. Bereits im Spätsommer hatte die Ministerin die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass die Kranken- und Pflegekassen in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt mindestens einen Pflegestützpunkt einrichten sollen. Diskussionen über die Kosten hatten die Einrichtung bisher verzögert.

„Wir brauchen die Pflegestützpunkte in Mecklenburg-Vorpommern, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor Ort umfassend und unabhängig über Pflegeangebote und sonstige Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu beraten. Außerdem sollen die Stützpunkte die bestehenden pflegerischen und sozialen Angebote besser miteinander vernetzen“, sagte Schwesig heute in Schwerin.

Die neue Finanzzuweisungsverordnung besagt, dass den Kommunen für die Einrichtung der Stützpunkte vom Land noch in diesem Jahr insgesamt 100.000 Euro für das Personal zur Verfügung stehen, im kommenden Jahr stehen für die Kommunen, die sich an Pflegestützpunkten beteiligen, insgesamt 570.000 Euro an Landesmitteln bereit.