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Hüppe: Gesundheitsreform bringt Fortschritte für Behinderte

Gesundheitsreform

Berlin – Zur Vorstellung der Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2006 erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Das Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform berücksichtigt in vielen Punkten die Interessen behinderter Menschen. Die Zuständigkeitsprobleme bei Hilfsmitteln, die es zwischen Kranken- und Pflegeversicherung gibt, werden gelöst. Die Krankenversicherung soll zukünftig auch dann noch für die Versorgung mit individuell benötigten Hilfsmitteln zuständig sein, wenn die Rehabilitationsziele nur noch eingeschränkt erreicht werden können. Damit wird die Position von schwerbehinderten Menschen, die diese Hilfsmittel dringend benötigen, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können, entscheidend gestärkt.

Die integrierte Versorgung, die dem Patienten eine fachübergreifende Versorgung für bestimmte Krankheitsbilder aus einer Hand bieten soll, ist bisher nicht flächendeckend umgesetzt worden. Die Vernetzung ist insbesondere für komplexe Behandlungsprozesse geeignet, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer beteiligt sind. Gerade chronisch kranke und behinderte Menschen, die pflegebedürftig sind, haben häufig gesundheitliche Beschwerden, die bisher kaum bei den integrierten Versorgungsansätzen berücksichtigt wurden. Es ist ein Fortschritt, dass zukünftig die Leistungen der Pflegeversicherung in die integrierte Versorgung mit einbezogen werden sollen. Um die Rahmenbedingungen zu verbessern, wird außerdem die Anschubfinanzierung verlängert.

Damit wird die Nutzung unseres Gesundheitssystems für behinderte und chronisch kranke Menschen erleichtert und die Zugangsmöglichkeiten verbessert.