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Huml kritisiert Strafzahlungen für Krankenhäuser bei gekürzten Rechnungen – Bayerns Gesundheitsministerin anlässlich der BKG-Mitgliederversammlung in München: Bund soll zur ursprünglich eingebrachten Regelung im MDK-Reformgesetz zurückkehren

Pressemitteilung

München – Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat Teile des jüngst vom Bundestag beschlossenen Reformgesetzes für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) scharf kritisiert. Huml betonte am Freitag anlässlich der Mitgliederversammlung der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) in München: “Durch das Gesetz sollten eigentlich Streitigkeiten zwischen Kassen und Krankenhäusern über die hochkomplexen Abrechnungen vermieden werden. Die vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Regelungen zu Strafzahlungen für Krankenhäuser wird aber dazu führen, dass es künftig Auseinandersetzungen auch bei vergleichsweise geringen Rechnungskürzungen geben wird.”

Dem MDK-Reformgesetz zufolge müssten die Krankenhäuser künftig ab der ersten beanstandeten Abrechnung neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Rechnungsbetrag einen nach oben nicht gedeckelten “Aufschlag” von zehn Prozent dieses Differenzbetrages an die Krankenkassen zahlen – mindestens jedoch 300 Euro pro Fall.

Die Ministerin unterstrich: “Diese im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens vorgenommene Änderung geht einseitig zu Lasten der Krankenhäuser. Ich lehne die vom Bundestag in das MDK-Reformgesetz eingebrachte Verschärfung ab. Stattdessen sollte zu der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ursprünglich eingebrachten Regelung zurückgekehrt werden.”

Dieser Regelung zufolge hätten Krankenhäuser je nach Anteil der unbeanstandeten Abrechnungen an allen durch den Medizinischen Dienst geprüften Schlussrechnungen neben der Rückzahlung der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag einen “Aufschlag” in Höhe von 25 bis 50 Prozent zu zahlen, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Fall. Huml betonte: “Weil aktuelle Daten zur Ermittlung dieses Anteils fehlen und die Regelung deshalb für das Jahr 2020 nicht umsetzbar ist, muss für das Jahr 2020 eine Sonderregelung für den von den Krankenhäusern zu entrichtenden Aufschlag getroffen werden.”

Mit Blick auf eine mögliche Klagewelle wegen des MDK-Reformgesetzes, das nun ab dem 1. Januar 2020 bei Abrechnungsstreitigkeiten einen zwingenden Erörterungstermin vor Klageerhebung vorsieht, riet die Ministerin zur Gelassenheit. Huml fügte hinzu: “Ich teile die Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums, dass diese Neuregelung nur zukünftige Fälle betrifft. Dennoch wäre eine dahingehende gesetzgeberische Klarstellung wünschenswert.”

Die Ministerin verwies zugleich darauf, dass es in Bayern eine leistungsfähige und dichte Krankenhausstruktur für die Versorgung der Patientinnen und Patienten gibt. Sie fügte hinzu: “Zwar finden auch in der bayerischen Krankenhauslandschaft erhebliche Veränderungen statt – und der Anpassungsprozess wird weitergehen. Ungeachtet dessen will ich aber keine rein zentrale Krankenhauslandschaft, sondern ein flächendeckendes Netz einander ergänzender Einrichtungen. Ziel ist ein maßvoller Ausgleich zwischen Wohnortnähe, Qualität und Wirtschaftlichkeit. Mit unserer Krankenhausplanung wollen wir stets konkrete, funktionierende Lösungen für die individuelle Situation vor Ort erreichen.”

Huml unterstrich: “Wie kaum ein anderes Land investiert Bayern gemeinsam mit den Kommunen so umfangreich und nachhaltig in seine Krankenhäuser. Seit Beginn der staatlichen Krankenhausförderung im Jahr 1972 haben wir bereits über 23 Milliarden Euro für Investitionen in Krankenhäuser aufgebracht. Um den Investitionsspielraum noch weiter zu erhöhen, hat der Landtag im vergangenen Jahr beschlossen, den jährlichen Etat für die Förderung der Krankenhäuser gemeinsam mit den Kommunen um 140 Millionen Euro auf 643 Millionen Euro anzuheben. Das zeigt, welchen Stellenwert die Krankenhausversorgung in Bayern für die Staatsregierung hat.”