PETER LIESE: "BUNDESTAG MUSS PID KLAR VERBIETEN"
PID garantiert weder gesundes Kind noch vermeidet sie grundsätzliche Abtreibung / Erfahrungen in anderen europäischen Ländern zeigen, dass Begrenzung auf schwerwiegende Erkrankungen praktisch nicht möglich ist
Brüssel - "Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs zur generellen Zulassung von PID ist eine dramatische Situation entstanden. Der rechtsfreie Raum muss durch den deutschen Gesetzgeber so schnell wie möglich geschlossen werden." Dies erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten) Dr. med. Peter Liese am Donnerstag in Brüssel.
Der Bundesgerichtshof hatte in der vergangenen Woche einen Arzt frei gesprochen, der in drei Fällen die Präimplantationsdiagnostik angewandt hatte. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass PID nicht eindeutig verboten sei. "Wenn diese Begründung konsequent durchgeführt wird, ist jede Form der PID zulässig. Erschreckend ist aus meiner Sicht die Analogie, die der Bundesgerichtshof zwischen einer Samenzellspende und der Präimplantationsdiagnostik zieht. Der BGH verkennt damit komplett den Unterschied zwischen der Zelle vor der Befruchtung und einem menschlichen Lebewesen nach der Befruchtung. Das Gesetzt heißt Embryonenschutzgesetz und nicht Samenzellschutzgesetz. Auch die Analogie zum Schwangerschaftsabbruch ist aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die vom Grundgesetz geschaffene Werteordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen ist. In einer Schwangerschaftskonfliktlage gibt es allerdings die Möglichkeit, das ungeborene Leben anders als durch das Strafrecht zu schützen, zum Beispiel durch Beratung. Die Schwangerschaftskonfliktlage, insbesondere bei ungewollten Schwangerschaften, kann mit der Situation im Labor nicht verglichen werden. Untersuchungen im europäischen Ausland zeigen, dass bei Schwangerschaften, die nach PID entstanden sind, häufiger Abtreibungen aus medizinischer Indikation stattfinden als bei der Durchschnittsbevölkerung. Dies liegt daran, dass nicht alle Defekte über die PID festgestellt werden können und dass die Eltern sich auf jeden Fall ein gesundes Kind wünschen, also auch alle weiteren Möglichkeiten in Anspruch nehmen", so Liese, der auch Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik seiner Fraktion ist.
Die Erfahrung im europäischen Ausland zeige, dass eine Begrenzung auf schwerwiegende Erkrankungen kaum möglich ist. "Bei der Diskussion geht man oft davon aus, dass es sich um Fälle handelt, die in der Regel zu Fehlgeburt oder zum Versterben des Kindes nach wenigen Monaten führen. Die Praxis in anderen europäischen Ländern zeigt, dass die PID keinesfalls darauf beschränkt ist. In allen Ländern, in denen PID zugelassen ist, werden auch spätmanifeste Erkrankungen diagnostiziert, das heißt, Erkrankungen, mit denen man 40 - 50 Jahre gut leben kann und die dann auch noch therapierbar sind, zum Beispiel die erblich bedingte Zystenniere.
All diese Argumente sprechen dafür, dass der Deutsche Bundestag so schnell wie möglich ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik erlässt", so Liese, der seine Doktorarbeit am Institut für Humangenetik an der Universität Bonn geschrieben hat.
Der Bundesgerichtshof hatte in der vergangenen Woche einen Arzt frei gesprochen, der in drei Fällen die Präimplantationsdiagnostik angewandt hatte. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass PID nicht eindeutig verboten sei. "Wenn diese Begründung konsequent durchgeführt wird, ist jede Form der PID zulässig. Erschreckend ist aus meiner Sicht die Analogie, die der Bundesgerichtshof zwischen einer Samenzellspende und der Präimplantationsdiagnostik zieht. Der BGH verkennt damit komplett den Unterschied zwischen der Zelle vor der Befruchtung und einem menschlichen Lebewesen nach der Befruchtung. Das Gesetzt heißt Embryonenschutzgesetz und nicht Samenzellschutzgesetz. Auch die Analogie zum Schwangerschaftsabbruch ist aus meiner Sicht ein Verstoß gegen die vom Grundgesetz geschaffene Werteordnung. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach festgestellt, dass auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen ist. In einer Schwangerschaftskonfliktlage gibt es allerdings die Möglichkeit, das ungeborene Leben anders als durch das Strafrecht zu schützen, zum Beispiel durch Beratung. Die Schwangerschaftskonfliktlage, insbesondere bei ungewollten Schwangerschaften, kann mit der Situation im Labor nicht verglichen werden. Untersuchungen im europäischen Ausland zeigen, dass bei Schwangerschaften, die nach PID entstanden sind, häufiger Abtreibungen aus medizinischer Indikation stattfinden als bei der Durchschnittsbevölkerung. Dies liegt daran, dass nicht alle Defekte über die PID festgestellt werden können und dass die Eltern sich auf jeden Fall ein gesundes Kind wünschen, also auch alle weiteren Möglichkeiten in Anspruch nehmen", so Liese, der auch Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik seiner Fraktion ist.
Die Erfahrung im europäischen Ausland zeige, dass eine Begrenzung auf schwerwiegende Erkrankungen kaum möglich ist. "Bei der Diskussion geht man oft davon aus, dass es sich um Fälle handelt, die in der Regel zu Fehlgeburt oder zum Versterben des Kindes nach wenigen Monaten führen. Die Praxis in anderen europäischen Ländern zeigt, dass die PID keinesfalls darauf beschränkt ist. In allen Ländern, in denen PID zugelassen ist, werden auch spätmanifeste Erkrankungen diagnostiziert, das heißt, Erkrankungen, mit denen man 40 - 50 Jahre gut leben kann und die dann auch noch therapierbar sind, zum Beispiel die erblich bedingte Zystenniere.
All diese Argumente sprechen dafür, dass der Deutsche Bundestag so schnell wie möglich ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik erlässt", so Liese, der seine Doktorarbeit am Institut für Humangenetik an der Universität Bonn geschrieben hat.
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Dr. med. Peter LieseMitglied des Europäischen Parlaments
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Tel. +32-2-28 45981
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B- 1047 Bruxelles
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