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Kurz vor dem Start – Wissenswertes rund um die Corona-Impfungen

Pressemitteilung

Düsseldorf – Die regionalen Impfzentren sind eingerichtet, die mobilen Teams sind startklar und die Reihenfolge der ersten Impfberechtigten festgelegt. Sobald die europäische Arzneimittelbehörde EMA grünes Licht gibt und das Paul-Ehrlich-Institut die ersten Impf-Chargen frei gibt, kann es mit den Impfungen gegen Corona losgehen. Aber wer erhält sie, wer zahlt dafür und wird es eine Impfpflicht geben? Die Verbraucherzentrale NRW hat Antworten auf diese und weitere Fragen rund um den Impfstart zusammengestellt:

  • In welcher Reihenfolge wird geimpft? Die Corona-Impfverordnung legt fest, dass Personen ab 80 Jahren, Menschen in Alten- und Pflegeheimen, stationäre und ambulante Pflegekräfte und medizinisches Personal höchste Priorität für eine Schutzimpfung haben. Mit hoher Priorität folgen Personen ab 70 Jahren und Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, enge Kontaktpersonen dieser Personengruppe sowie von Schwangeren. Zu dieser Kategorie werden auch Polizei- und Sicherheitskräfte gerechnet. Zur Gruppe mit erhöhter Priorität zählen dann Menschen ab 60 Jahren, Personen mit bestimmten Erkrankungen sowie Erzieher, Lehrer oder Beschäftigte im Einzelhandel. Impfwillige müssen anhand von Dokumenten oder ärztlichen Bescheinigungen nachweisen, dass sie zu einer der genannten Gruppen zählen.
  • Wie bekomme ich einen Impftermin? Sobald ausreichend Impfstoff in den Impfzentren vorhanden ist, können Interessierte, die zu den priorisierten Gruppen gehören, einen Termin vereinbaren. Eine bundesweit einheitliche Telefonnummer für den Terminservice wird aber erst dann freigeschaltet, wenn ein zugelassener Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Eine Terminvereinbarung für andere Interessierte ist zunächst noch nicht möglich.
  • Wie funktioniert das mit den geplanten Impfzentren? Die Impfzentren werden von den Bundesländern eingerichtet, um mehr Menschen in kürzerer Zeit impfen zu können. Impfzentren sind außerdem notwendig, weil einige der Wirkstoffe des ersten verfügbaren Impfstoffs bei bis zu minus 70 Grad gelagert werden. Das geht oftmals nicht beim Hausarzt. Zuständig für die Impfzentren sind die Bundesländer. Sie errichten in der Regel pro Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt ein Impfzentrum. In Großstädten kann es auch mehr als ein Zentrum geben. Eine Vielzahl an Impfzentren ist bereits einsatzbereit.
  • Kostet die Impfung etwas? Für alle Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
  • Wird es eine Impfpflicht geben? Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch Gesundheitsminister Jens Spahn betonen bislang stets, dass niemand gezwungen werden soll, sich impfen zu lassen. Selbst wenn in der Zukunft über eine Impfpflicht nachgedacht werden sollte, gehen Juristen davon aus, dass das nur auf Basis schwerwiegender Gründe und bei einer eng eingegrenzten Personengruppe umsetzbar wäre, zum Beispiel theoretisch bei Personen, die im ständigen Kontakt mit Hochrisikogruppen sind.
  • Können Anbieter für Zutritt oder Dienstleistungen künftig einen Impfnachweis verlangen? Eine australische Fluglinie hat im November Pläne öffentlich gemacht, künftig nur noch geimpfte Personen an Bord zu nehmen. Es ist denkbar, dass Länder Einreisebedingungen so gestalten, dass bei Einreise eine Impfung gegen Corona vorgelegt werden muss. Auch Veranstalter von Events oder Konzerten könnten einen Impfnachweis als Voraussetzung für den Einlass verlangen. Ob solche Sonderregelungen zum Beispiel für Veranstalter, Restaurants oder Freizeitveranstaltungen möglich sind, ist unklar. Zumindest müsste eine solche Maßnahme verhältnismäßig sein und vom Anbieter als Bedingung schon vor dem Vertragsabschluss kenntlich gemacht worden sein. Wer zum Beispiel Eintrittskarten bereits gekauft hat, bevor eine solche Regelung greift, darf nicht nachträglich ausgeschlossen werden.


Informationen und Beratung zu diesem und anderen aktuellen Verbraucherthemen bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW während des Lockdowns telefonisch oder per E-Mail. Details zu den Kontaktdaten der Beratungsstellen vor Ort finden Ratsuchende im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort.

Hilfreiche Hinweise rund um weitere Corona-Fragen im Verbraucheralltag gibt’s ebenfalls online unter www.verbraucherzentrale.nrw/corona.