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Laborärzte warnen: Reform gefährdet Patientenversorgung und setzt Patienten zunehmendem Risiko aus – Revision der Wirtschaflichkeitssteuerung überfällig

GKV-Laborreform und Laborkostenquotierung

Düsseldorf – Das für die ambulanten und stationären Patientenversorgung zentrale Fach Labormedizin ermöglicht neben den anderen medizinisch-diagnostischen Disziplinen wie z.B. Radiologie und Pathologie erst die regelrechte Versorgung bedürftiger Patienten, die diese im ambulanten Bereich von Haus- und Fachärzten im Jahr 2013 zu Recht erwarten dürfen.

Diese Versorgung erfolgt auf dem Stand von Wissenschaft und Technik mit bester ärztlicher Qualität, flächendeckend extrem hohem und dokumentiertem Service für Einsender und Patienten und ist Garant effizienter evidenzbasierter Medizin.

Um einen Interessenausgleich unter den Versorgern sicherzustellen, haben Kassen und KBV im Jahr 1999 das ärztliche Honorar (Laborpauschale und Wirtschaftlichkeitsbonus für die zuweisenden Ärzte) und die Erstattung der Kosten voneinander getrennt.

So fließen inzwischen weniger als die Hälfte der seitens der Körperschaften offiziell dem Ärztlichen Labor zugerechneten Mittel tatsächlich der „erbringenden Labormedizin“ zu (Laborarztpauschale und Kostenpauschalen).

Mehr als die Hälfte der offiziellen Labor-Mittel werden als „Wirtschaftlichkeit-Bonus“ (EBM-GOP 32001, die Laborpauschale GOP 32000 wurde zwischenzeitlich den Arztpauschalen zugeschlagen,AdV)“ den Zuweisenden Ärzten für die „überweisende Labormedizin“ zugewiesen.

Dringend reformbedürftig sind der Kanon der medizinischen Fachgebiete und die Höhe des jeweiligen „Wirtschaftlichkeitsbonus“, die beide seit der Laborreform 1999 nur in geringstem Maße angepaßt wurden.

Es wird insbesondere nicht unterschieden zwischen laborintensiven Fachgruppen wie z.B. die Haemato-Onkologie, die für eine regelrechte Patientenversorgung direkt von in hoher Anzahl schnell verfügbaren Laborergebnissen abhängen, und solchen Fächern, die die Beauftragung von Laborleistungen auch an die Mitbehandler delegieren können und so den jeweiligen Wirtschaftlichkeitsbonus schonen können.

Der Verband fordert, die Deckelung und Budgetierung laborärztlicher Leistungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sofort auszusetzen, das inzwischen stumpfe Instrument des Wirtschaftlichkeitsbonus zu überprüfen, die auftragsgebundene Labormedizin extrabudgetär zu vergüten und eine neue Vergütungsordnung auszuarbeiten.

Der BDL kündigt an, am 26. Juni, dem Tag des medizinischen Labors in Berlin Alternativen zur GKV-Laborreform vorzustellen.