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Mini-Jobber sind gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert
Mini-Jobber sind gegen Unfälle versichert. Für Arbeitgeber besteht neben der Meldepflicht an die Bundesknappschaft auch eine Meldepflicht an die Berufsgenossenschaf

Mini-Jobber sind gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert

PRESSEMITTEILUNG

Berlin – Die Zahl der Mini-Jobber in der Gesamtwirtschaft stieg laut Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr um über 137.000 auf 7,27 Millionen Menschen an. In Mitgliedsbetrieben der BG BAU wurden 2011 rund 700.000 Mini-Jobber beschäftigt. Davon waren 289.000 im Baugewerbe tätig, die anderen arbeiteten in der Gebäudereinigung. Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hervorhebt, sind Mini-Jobber gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber Mini-Jobber auch der zuständigen Berufsgenossenschaft meldet, eine Meldung an die Bundesknappschaft reicht nicht aus.

Kommt es bei einem Mini-Jobber, also einem Beschäftigten, dessen Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht überschreitet, zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, hat er Anspruch auf die gleichen Leistungen durch die Berufsgenossenschaft wie ein Vollzeitbeschäftigter. Dazu gehören die Heilbehandlung, nach Bedarf spezialärztliche Behandlungen in einer Unfallklinik, medizinische Rehabilitation und, falls erforderlich, Maßnahmen zur Umschulung oder Fortbildung.

Die vollen Leistungen stehen Mini-Jobbern zu, weil die Arbeitgeber auch für diese Beschäftigten bei der Berufsgenossenschaft entsprechende Beiträge zu entrichten haben. Das gilt auch für Arbeitnehmer, die innerhalb eines Kalenderjahres nur 50 Arbeitstage beschäftigt sind. Meldet ein Arbeitgeber Mini-Jobber der Berufsgenossenschaft nicht, können Beitragsnachzahlungen und Bußgelder bis zu 2.500 Euro anfallen. Der Unfallversicherungsschutz für den Beschäftigten besteht unabhängig von einer Meldung.

Für Menschen, die durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit so schwer verletzt oder erkrankt sind, dass ein Wiedereinstieg in ihren Beruf nicht möglich ist, erbringt die BG BAU Leistungen, die den erneuten Einstieg in das Leben der Gemeinschaft erleichtern sollen. Das können finanzielle Hilfen bei der Beschaffung eines Kraftfahrzeuges mit behindertengerechter Zusatzausstattung sein, um berufliche und private Mobilität weitgehend möglich zu machen. Im Bedarfsfall sind darüber hinaus Hilfen zum behindertengerechten Ausbau der Wohnung möglich oder die Bereitstellung behindertengerechten Wohnraums, inklusive Umzugskosten. Ebenso erbringt die BG BAU Geldleistungen wie das Verletztengeld und Renten für Verletzte und Hinterbliebene.

Haben Sie Fragen zur Unfallversicherung für Mini-Jobber? Infos können angefordert werden bei den Bezirksverwaltungen der BG BAU – die Anschriften finden Sie im Internet: http://www.bgbau.de oder unter E-Mail: Info@bgbau.de.