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Missbildungen und Fortpflanzungsschäden – Gefahr für Beschäftigte in Gärtnereien und deren Kinder durch hormonell wirksame Pestizide

Pressemitteilung

Hamburg – Untersuchungen belegen, dass Beschäftige in Gärtnereien und ihre Kinder vermehrt unter Fruchtbarkeitsstörungen und Missbildungen der Geschlechtsorgane leiden. Bei Kindern von Gärtnerinnen, die hohen Pestizidbelastungen ausgesetzt waren, gibt es häufig Schädigungen der Hoden und ihrer Funktionen. Das zeigen aktuelle Vergleichsstudien aus Dänemark. Ähnliche Befunde von genitalen Missbildungen bei Jungen, deren Familien direkten Kontakt mit Pestiziden haben, liegen aus Brasilien und Spanien vor. Diese und weitere Untersuchungsergebnisse hat das Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. in der Studie “Endokrine Wirkung von Pestiziden auf Landarbeiter und auf Beschäftigte in Gewächshauskulturen und Gärtnereien” zusammengetragen und bewertet.

“Vieles spricht dafür, dass Umwelteinflüsse wie Chemikalien und Pestizide für die beschriebenen Störungen der Geschlechtsentwicklung verantwortlich sind”, sagt Prof. Dr. Dietrich Klingmüller, leitender Endokrinologe an der Universitätsklinik Bonn, der die Studienergebnisse bewertet hat. In Dänemark wurden wiederholt Fälle von Neugeborenen mit Hodenhochstand (Kryptorchismus) und Fehlbildung der Harnröhre (Hypospadie) dokumentiert. “Diese Veränderungen der Geschlechtsentwicklung sind sehr gravierend. Sie sind als Verweiblichungserscheinungen anzusehen und deuten auf Störungen des Hormonsystems hin”, so Prof. Klingmüller.

Für viele Pestizide wurde eine endokrine Wirkung – eine Wirkung auf das Hormonsystem – in Laborversuchen zweifelsfrei nachgewiesen. Diese Pestizide können Geschlechtsveränderungen wie Verweiblichung, Vermännlichung und Unfruchtbarkeit verursachen. PAN hat mit der neuen Studie eine Liste bekannter endokrin wirkender Pestizidwirkstoff erstellt. Viele dieser Stoffe sind in Deutschland und in Europa weiterhin legal zugelassen.

Carina Weber, PAN Geschäftsführerin: “Die Ergebnisse unserer Studie zeigen, dass die rechtlichen Regelungen der Pestizid-Wirkstoffprüfung für einen vorsorgenden Gesundheitsschutz nicht ausreichen. Hormonell wirkende Pestizide dürfen im Sinne des Vorsorgeprinzips nicht zugelassen werden.” Auch wenn einige der Studien methodische Defizite aufweisen, müssten die Hinweise auf die schädigende Wirkung endokriner Pestizide vor allem auf Kinder im Mutterleib sehr ernst genommen werden, so Weber.

Auf EU Ebene wird aktuell diskutiert, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Pestizid als endokrin wirksam gilt und wegen dieser gefährlichen Wirkung nicht mehr zugelassen werden darf. PAN ruft dazu auf, bei dieser Entscheidung die vorliegenden Forschungsergebnisse im Sinne des Vorsorgeprinzips zu berücksichtigen.

Download der PAN-Studie unter www.pan-germany.org/download/pan_studie_endokrine_pestizide_1303.pdf