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Modedroge Spice dauerhaft verbieten

Eilverordnung in Kraft getreten

Berlin – Anlässlich des heute in Kraft getretenen Verbots der Modedroge „Spice“ erklärt die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB:

Die Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums, die Modedroge „Spice“ zu verbieten, ist aufgrund der erheblichen Gesundheitsrisiken für die Konsumenten notwendig und richtig. Experten hatten schon vor einiger Zeit vor Nebenwirkungen wie Angst, Übelkeit, Stimmungsschwankungen und Bewusstlosigkeit gewarnt. In der Droge sind synthetische Cannabinoide enthalten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden müssen. Das Verbot per Eilverordnung ist somit der folgerichtige Schritt.

Dass „Spice“ keinesfalls eine harmlose Droge ist, bestätigen verschiedene Laboruntersuchungen. Forscher haben festgestellt, dass die in „Spice“ enthaltenden synthetischen Cannabinoide eine vielfach stärkere Wirkung als das in der Cannabispflanze enthaltene THC haben. Die Modedroge hat demnach ein hohes Suchtpotential und darf nicht, wie bisher, frei erhältlich sein.

Mit dem Verbot ist ab heute jede Form der Herstellung, des Handels und des Besitzes dieser Droge nach dem Betäubungsmittelgesetzt untersagt. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Verbreitung und Konsumierung von „Spice“ zurückgehen wird. Um einen dauerhaften Rückgang der Nachfrage zu garantieren, ist es notwendig, dass das Verbot, das zunächst für ein Jahr gilt, in ein dauerhaftes Verbot übergeht.