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Neue Seminarreihe am Landesinstitut für Präventives Handeln: Erkenntnisse der Drogenerkennung erstmals zur Prävention genutzt

Pressemitteilung

Saarbrücken – Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerin für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport, verleiht am Montag um 16 Uhr am Landesinstitut für Präventives Handeln in St. Ingbert Zertifikate an Teilnehmer des ersten Seminars zur Drogenerkennung am Arbeitsplatz. Teilgenommen haben 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach.

Dieses Seminar für die Firmenleitung war das erste Seminar einer Reihe, in deren Folge rund 200 Angehörige des mittleren Managements der Firma in den nächsten 18 Monaten im Bereich „Drogenerkennung im Betrieb“ am Landesinstitut für Präventives Handeln (LPH) ausgebildet werden. Für den Bereich „Drogenerkennung im Betrieb“ bildet das LPH Berater- und Multiplikatorengruppen in wissenschaftlicher Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin an der Universität des Saarlandes, dem Institut für Rechtsmedizin an der Universität in Zürich, unterstützt durch externe Fachleute, aus und betreut sie auch noch danach. Ergänzend erhalten sie die Möglichkeit, zielorientiert Schulungsmodule zu entwickeln sowie Informations- und Unterrichtsmaterialien zu beziehen.

Ministerin Kramp-Karrenbauer: „Die Vermittlung der Erkenntnisse des Arbeitsbereichs Drogenerkennung/Drogenprävention an die betriebliche Sicherheit der Privatwirtschaft zeigt eine neue Dimension der Prävention im Bereich Drogen und Sucht auf.“ Das Präventionsministerium hat mit der Einbindung der Drogenerkennung in das Netzwerk am LPH und der Vermittlung der Erkenntnisse im Bereich Drogenerkennung/Drogenprävention an Unternehmen eine Vorreiterrolle im Saarland übernommen.

Das Jahrbuch Sucht 2010 berichtet, dass in Deutschland schätzungsweise 1,9 Millionen Menschen abhängig von Medikamenten mit Suchtpotential sind. 2,4 Millionen Menschen konsumieren Cannabis und 645.000 Konsumenten andere, illegale Drogen. Der Missbrauch psychoaktiver Stoffe führt in den Betrieben als Spiegelbild der Gesellschaft zu ernsthaften Problemen im Arbeitsschutz. Vor allem bei sicherheitsrelevanten Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten kann es durch drogenbedingtes Fehlverhalten zu einer Eigengefährdung des Beschäftigten und einer Gefährdung von Gesundheit und Leben Dritter, der Umwelt und hoher Sachgüter kommen. Die Schnittstelle Mensch/Technik ist sowohl in technischer Sicht als auch im Vorschriftenwesen auf eine Normalperson abgestellt, deren psychomentales Leistungsvermögen nicht eingeschränkt ist. Die Gefahren durch den Konsum illegaler Drogen sind für die Betriebe bisher ein nur schwer identifizierbares und nicht kalkulierbares Sicherheitsrisiko gewesen, da es für Ungeübte schwer ist, verlässliche äußere Anzeichen festzustellen, die zweifelsfrei einen Drogenkonsum beweisen und damit eine Intervention ermöglichen. Die Lebensumstände machen in den von Profit und Erfolg geprägten Gesellschaften Europas für die Menschen den Gebrauch psychoaktiver Substanzen zunehmend attraktiver, damit sie ihre Arbeit bewältigen können und ihre Lebensumstände ertragen können. Informationen und Maßnahmen haben in der Vergangenheit gezeigt, dass sie den Griff zu psychoaktiven Substanzen zur Bewältigung von Arbeits- und Lebensstress nicht aufhalten.

Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine neue Szenerie. Menschen wurden und werden mit viel Aufwand informiert über die negativen Folgen des Drogenkonsums, der Umgang mit den Drogen wird ihnen freigestellt um sie dann, bei erfolglosem Umgang mit den psychoaktiven Stoffen, wenn sie schließlich Auffälligkeiten zeigen, einer aufwendigen und teueren Therapie zuzuführen. Das „geschuldete Verhalten“ der Drogenfreiheit im Betrieb unterliegt in der Praxis keiner Kontrolle. Die Intervention erfolgt erst, wenn die betroffenen Menschen am „Limit“ angekommen sind. Dann ist die Intervention zu spät. Der Drogenkonsum wurde bis zu diesem Zeitpunkt toleriert, der betroffene Mensch wird jetzt ein Fall für den betriebsärztlichen Dienst. Was als Ergebnis übrigbleibt sind menschliche Schäden – meist irreparabel – und betriebliche Verluste. Nur ein frühes Einschreiten, nach Möglichkeit schon beim oder nach dem ersten Konsum – vor der Auffälligkeit – hilft Menschen auf dem Weg in die Sackgasse aufzuhalten, bevor sie im Betrieb ein Fall für den Betriebsarzt werden.

Die Betriebsleitung des ZBB hat sich für dieses frühe Einschreiten entschieden und will damit viel menschlichem Leid vorbeugen. Kramp-Karrenbauer sagt: „Das ZBB hat mit der Einbindung der Seminare Drogenerkennung im Betrieb in die eigene betriebliche Fortbildung Mut gezeigt: Mut zum persönlichen Controlling, zum Hinschauen, ohne dass dies den Auszubildenden zum Nachteil gereicht. Dieses Hinschauen, heute vielfach gefordert, ist keine Denunziation sondern birgt die alles entscheidende Chance der frühen Hilfe für die Mitarbeiter und zeigt gleichzeitig ein vorbildliches, beispielloses soziales Engagement für die Betriebsangehörigen auf.“