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Novellierung des Medizinproduktegesetzes wird zur Last für den Mittelstand

ACKERMANN:

Berlin – Zur sich heute abzeichnenden Verabschiedung der Novellierung des Medizinproduktegesetzes erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Jens ACKERMANN:

Mit der Novellierung des Medizinproduktegesetzes belastet die Bundesregierung den Mittelstand, ohne dass Vorteile für Probanden und Patienten in klinischen Studien erkennbar wären. Das deutsche Medzinproduktegesetz hat sich in den vergangenen Jahren bewährt. Das gilt sowohl für die Pflichten der Unternehmen als auch für das hohe Schutzniveau der Patienten.

Die nun vorgenommene Änderung gleichen das Medizinprodukterecht ohne erkennbaren Grund an das Arzneimittelrecht an, obwohl die Bundesregierung selbst eingesteht, dass ihr keine verlässlichen Daten vorliegen, die überhaupt einen Novellierungsbedarf notwendig erscheinen lassen. Dies gilt sowohl für die Anzeigepflicht klinischer Prüfungen, als auch für die Arbeit privatrechtlich-organisierter Ethikkommissionen, die nach der Reform deutlich schlechter gestellt werden. Nimmt man die fehlenden Übergangsfristen für die Anpassungen hinzu, so wird diese Novelle nicht einem Patienten helfen, aber viele Unternehmen über Gebühr belasten.