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Patientenrechte – von der Theorie zur Praxis in einem Patientenrechtegesetz

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

Berlin – Eine Arbeitsgruppe der SPD-Bundestagsfraktion hat Eckpunkte fuer ein Patientenrechtegesetz erarbeitet. Dazu erklaeren die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Elke Ferner und Helga Kuehn-Mengel, Vorsitzende der Arbeitsgruppe Patientenrechte sowie Patientenbeauftragte der Bundesregierung:

Patientinnen und Patienten haben Rechte. In der Praxis erweist sich die Durchsetzung dieser Rechte aber allzu oft als schwierig. Zum einen sind Patienten, aber auch Aerzten ihre Rechte und Pflichten unklar.

Das fuer die Patienten massgebliche Recht ist zersplittert. Die Buerger muessen das Recht als gerecht und transparent empfinden koennen, dazu gehoert auch eine Zusammenfuehrung des Rechts in einem Patientenrechtegesetz.

Der zweite wichtige Aspekt ist das Ungleichgewicht der Kraefte. Patienten brauchen mehr Gerechtigkeit, wenn sie Opfer von medizinischen Fehlern geworden sind. So muessen geschaedigte Patienten schneller, als dies bisher oftmals geschieht, Schadenersatz und Schmerzensgeld erhalten koennen.

Das im sozialdemokratischen Regierungsprogramm 2009 – 2013 angekuendigte Patientenrechtegesetz wird hier fuer Abhilfe sorgen.