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Patientenverfügung neu geregelt / Durchdachte Vorsorge selbstbestimmt

Pressemitteilung

Berlin – Ab 1. September wird der Wille des Patienten deutlich gestärkt: Wenn man selbst nicht mehr nach Behandlungswünschen gefragt werden kann, hat nun der in einer Patientenverfügung festgelegte Wille Vorrang vor Entscheidungen von Ärzten und Angehörigen – so hat es der Gesetzgeber bestimmt. Wer zum Beispiel im Wachkoma keine lebensverlängernden Maßnahmen wünscht, kann dies somit verbindlich festhalten. Was bei der Vorsorge für den „Fall der Fälle“ zu beachten ist, erläutert verständlich und kompakt der Ratgeber „Patientenverfügung” der Verbraucherzentralen.

Auf rund 130 Seiten werden die verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge erläutert und es werden praktische Tipps für die konkrete Umsetzung gegeben. Der Leser erfährt, was beim Verfassen von Patientenverfügung, Betreuungs- und Vorsorgevollmacht zu beachten ist, wie die Gestaltungsmöglichkeiten aussehen und welche Konsequenzen mit diesen Willenserklärungen verbunden sind. Realistische Fallbeispiele, Checklisten und Mustertexte runden das nützliche Buch ab. Käufer erhalten als kostenlosen Service Textbausteine und Musterbriefe zum Download unter http://www.vz-nrw.de

Der Ratgeber kostet 7,90 Euro und ist in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW erhältlich. Für zuzüglich 2,50 Euro (Porto und Versand) wird er auch nach Hause geliefert.

Bestellmöglichkeiten: Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf Tel: (02 11) 38 09-555, Fax: (02 11) 38 09-235, E-Mail: publikationen@vz-nrw.de, Internet: www.vz-ratgeber.de

Hinweis an die Redaktionen: Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. (02 11) 38 09-363 oder Fax (02 11) 38 09-235 Druckfähiges Titelbild unter http://www.vz-nrw.de