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Peter Liese: “Urteil wird Investitionen in ethisch vertretbare Alternativen lenken, dies ist gut für die Patienten und gut für die Werte in Europa”

Europäischer Gerichtshof – Embryonen und embryonale Stammzellen dürfen nicht patentiert werden

Brüssel – Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass menschliche Embryonen und daraus gewonnene Zellen nicht patentiert werden dürfen. Damit erleidet der deutsche Forscher Oliver Brüstle eine schwere Schlappe. Brüstle hatte bereits Ende der 90er Jahre ein Patent auf sogenannte neurale Vorläuferzellen beantragt. Dagegen hatte Greenpeace Einspruch erhoben. Vom Bundesgerichtshof wurde der Fall den europäischen Richtern vorgelegt, die nach mehr als einjähriger Prüfung jetzt eine Grundsatzentscheidung getroffen haben.

In dem Urteil heißt es:

“Eine Erfindung ist nach Artikel 6 Abs 2 Buchst. c der Richtlinie 98/44 von der Patentierung ausgeschlossen, wenn die technische Lehre, die Gegenstand des Patentantrags ist, die vorherige Zerstörung menschlicher Embryonen oder deren Verwendung als Ausgangsmaterial erfordert, in welchem Stadium auch immer die Zerstörung oder die betreffende Verwendung erfolgt, selbst wenn in der Beschreibung der beanspruchten technischen Lehre die Verwendung menschlicher Embryonen nicht erwähnt wird.”

und weiter:

“Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung,…, ist ein menschlicher Embryo”

“Bei der Abfassung der Richtlinie war es für das Europäische Parlament sehr wichtig, ethisch motivierte Grenzen festzuschreiben. Es ist sehr gut, dass der Gerichtshof diesem Grundsatz jetzt gefolgt ist. Wir sind für Forschung und Entwicklung in der Biotechnologie, aber dabei dürfen keine menschlichen Lebewesen, auch nicht in der Frühform ihrer Entwicklung, zerstört werden.” Dies erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP – Christdemokraten) Dr. Peter Liese.

Liese erwartet, dass die Forschung sich jetzt stärker in Richtung der ethisch vertretbaren Alternativen entwickeln wird. “Da in Europa nun keine Patente auf Forschung mit Embryonen und embryonalen Stammzellen zu erreichen sind, wird sich die Forschung stärker in Richtung der ethisch vertretbaren Alternativen, zum Beispiel Zellen aus dem Körper Erwachsener, entwickeln. Im Gegensatz zur embryonalen Stammzellforschung gibt es auch schon über 70 Erkrankungen, die mit sogenannten adulten Stammzellen geheilt wurden. Daher ist heute auch ein guter Tag für die Patienten. Ich erwarte auch, dass das Urteil die Grundsatzdebatte um den Schutz des menschlichen Lebens und Forschung mit menschlichen Embryonen neu beflügeln wird. In Kürze legt die Europäische Kommission ihren Vorschlag für das nächste Forschungsrahmenprogramm vor. Ich hoffe, dass das Urteil des Gerichthofs auch hier dazu führt, dass wir die ethisch vertretbaren Alternativen fördern”, so Liese, der am humangenetischen Institut der Universität Bonn promoviert hat.