Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen droht der Qualitätskollaps

Pressemitteilung

Offenbach a. d. Queich – Wenn nicht unverzüglich die Landespolitik Einhalt gebietet, droht eine beispielslose Negativentwicklung im Nordrhein-Westfälischen Rettungsdienst. Im bevölkerungsreichsten Bundesland versucht man die Zeit zurück zu drehen und sorgt damit dafür die Versorgung im Rettungsdienst zu verschlechtern. Der Grund: Mangelnde Fachkenntnis und mangelnde Umsetzungsbereitschaft in den Behörden. Anstatt die anstehende Novellierung des Rettungsdienstgesetzes für eine zukunftssichere und patientenzentrierte Entwicklung zu nutzen, wird von verschiedenen Seiten, der in anderen Bundesländern übliche Fortschritt, mit allen Mitteln zu verhindern versucht.

Wenn diese Entwicklungen nicht aufgehalten werden, droht der Rettungsdienst in Nordrhein-Westfalen (NRW) zukünftig wie folgt auszusehen:

Die niedrigste Mindestqualifikation für Notärzte!

Lediglich ein Lehrgang über 80 Stunden ist in NRW immer noch ausreichend, um als Arzt im Rettungsdienst tätig zu werden und Notfallpatienten im lebensbedrohlichen und äußerst kritischen Zustand versorgen zu wollen. Auf einer Intensivstation wäre ein solcher Zustand unvorstellbar. Gleichwohl aber arbeiten Notärzte in der Präklinik ohne mögliche Hilfestellung durch erfahrene Fachärzte. Die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ist daher als absoluter Mindeststandard anzusehen. Alle anderen Bundesländer haben die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ in ihren Gesetzen verankert und umgesetzt, bei der zumindest eine längere praktische Ausbildung sowie eine Prüfung bei der Ärztekammer verpflichtend sind.

Einzigartig in Deutschland!

Die Qualifikation des Notfallsanitäters als verantwortlicher Fahrzeugführer auf einem Rettungswagen soll erst in über 15 Jahren Standard werden!

Die Feuerwehren in NRW verfolgen mit Unterstützung des Landkreistages, des Städtetages, der komba-Gewerkschaft, dem Unternehmerverband der privaten Rettungsdienste und anderen das Ziel, den Notfallsanitäter verpflichtend erst ab 2030 als verantwortliche Einsatzkraft auf dem Rettungswagen einzusetzen. Das höhlt die Bestrebungen des Bundesgesetzgebers aus, schnellstmöglich eine Qualitätserhöhung des Rettungsdienstes durch die Einführung des Notfallsanitäters zu erreichen.
Von den Feuerwehren wird die schon jetzt vorhandene hohe Qualität im Rettungsdienst als Argument angeführt. Leider wird die Qualität aber gar nicht gemessen bzw. die Zahlen, die das beweisen würden, werden gar nicht veröffentlicht. Wie viele Patienten überleben in den jeweiligen Städten und Kreisen einen Herzstillstand? Wie lange sind die Versorgungszeiten an der Einsatzstelle? Wo werden die Pflichtfortbildungen konsequent und professionell durchgeführt? Werden Notfallpatienten leitliniengerecht versorgt? Fragen über Fragen, die leider nicht beantwortet sind. Insofern bleibt die Behauptung einen Beweis schuldig. Grund scheint hier vielmehr der fehlende Umsetzungswille bei den ausführenden Feuerwehren und Organisationen.

Einzigartig in Deutschland!

Rechtsbruch bei der Ausbildung zum Rettungsassistenten!

Nach Einführung des neuen Berufsbildes Notfallsanitäter zum 01.01.2014 tritt das Rettungsassistentengesetz am 31.12.2014 planmäßig außer Kraft. Die bis dato zweijährige Ausbildung wird durch die deutlich erweiterte dreijährige Ausbildung ersetzt. Da Nordrhein-Westfalen bisher als eines von wenigen Bundesländern die Umsetzung des Notfallsanitätergesetzes noch nicht ausreichend vollzogen hat und vor einem Fachkräftemangel steht, versucht man nun eine bisher nie dagewesene Kapriole. Man will eine noch in 2014 begonnene Rettungssanitäterausbildung als Beginn einer Rettungsassistentenausbildung anrechnen. Dies würde dann nach ihrem Rechtsverständnis den Beginn einer Rettungsassistentenausbildung auch über den 31.12.2014 hinaus, in 2015 ermöglichen. Ob diese Rechtsauffassung auch vor einem Gericht Bestand hat, wird ggf. zu prüfen sein.

Einzigartig in Deutschland!

Hausgemachter Fachkräftemangel durch nicht durchgeführte Ergänzungsprüfungen zum Notfallsanitäter!

Obwohl auf Landesebene vor über einem Jahr eine Expertenkommission eingesetzt wurde, gibt es bisher keine flächendeckende Umsetzung der notwendigen Ergänzungsprüfungen für jetzige Rettungassistenten. Grund hierfür sind Kompetenzprobleme innerhalb der verschiedenen beteiligten Behörden. Notfallsanitäterschulen kämpfen um Ihre Existenz, da sie keine Ergänzungslehrgänge und Prüfungen beginnen dürfen und die Probleme werden auf dem Rücken der jetzigen Rettungsassistenten ausgetragen. In wenigen Jahren können Rettungsassistenten keine Weiterqualifizierung zum Notfallsanitäter mehr durchlaufen, da die vorgesehene Übergangszeit von sieben Jahren 2021 ausläuft. Soziale Verantwortung, die sich die Landesregierung auf die Fahnen geschrieben hat, sieht anders aus.

Einzigartig in Deutschland

Fazit:

Diese Zustände führen zu einer nicht mehr zeitgemäßen Patientenversorgung und das im bevölkerungsreichsten Bundesland. Dagegen muss kurzfristig etwas unternommen werden, im Sinne der Patienten und der derzeitigen und zukünftigen Rettungsdienstmitarbeiter.

Anmerkung: Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen i.d.R. die männliche Form verwendet. Es sind jedoch jeweils männliche und weibliche Personen gemeint.

Der DBRD ist die berufsständische Vertretung des deutschen Rettungsfachpersonals. Wir treten ein für eine Verbesserung der präklinischen Versorgung aller dem Rettungsdienst anvertrauten Patienten, nach derzeit geltendem wissenschaftlichen Stand und den jeweils aktuellen Leitlinien der Fachgesellschaften, Verbesserung und Vereinheitlichung der Aus- und Fortbildung des Rettungsfachpersonals, Etablierung und Unterstützung von geeigneten zertifizierten Kurssystemen, Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Außendarstellung des Rettungsdienstes, Unterstützung und Durchführung von Forschungsprojekten zu notfallmedizinischen und rettungsdienstlichen Fragestellungen sowie die Verbesserung der Schnittstellenproblematiken mit Kliniken, Feuerwehr, Polizei, Arztpraxen und Notdiensten.