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Ärzteverband LAOH zieht gegen die seit Januar gültige Gesundheitsreform vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe

Regierung schafft Versorgungswüste

Frankfurt – Die in Deutschland im LAOH zusammengeschlossenen ambulanten Operateure und Anästhesisten legen beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Ungleichbehandlung ambulanter Operationen im seit Anfang 2011 gültigen GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinGesetz) ein. Begründung: Während Krankenhäuser so viel ambulant operieren dürfen, wie sie wollen, ist der Mengenzuwachs bei niedergelassenen Operateuren seit Januar „gedeckelt“.

Mit dem GKV-FinGesetz verletzt der Gesetzgeber den selbst geforderten Grundsatz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen in verfassungswidriger Weise. „So führt die pauschale Begrenzung der extrabudgetären Gesamtvergütung durch § 87 d Abs. 4 SGB V (Sozialgesetzbuch) zwangsläufig zu weniger ambulanten Operationen und insgesamt zu mehr teuren stationären Aufenthalten im ‚nicht gedeckelten‘ Krankenhausbereich“, so die Rechtsanwälte Harald Nickel und Prof. Dr. Ulrich Rommelfanger der NICKEL Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft. Die Bundesregierung nehme in Kauf, dass Krankenhäuser, die bei Investitionen bereits staatlich subventioniert und damit bevorzugt werden, seit Januar auch bei ambulanten Operationen bessergestellt sind.

Seine besondere Note erhalte die gesetzlich gewollte Umwandlung des Gesundheitswesens in einen mehr oder weniger marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftszweig durch die explizite wettbewerbliche „Herausnahme“ der Krankenhäuser aus der gesetzlichen Geltung der Budgetierung und deren dadurch bedingte Besserstellung. So greife die Norm des § 87 d Abs. 4 SGB V unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der ambulant tätigen Fachärzte ein und verletze überdies das Gebot der Rechtsetzungsgleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz als Grundsatz jeder Honorarverteilung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

„Unsere Beschwerde richtet sich dagegen, dass der Bundesgesetzgeber staatlich subventionierten Krankenhausträgern die Möglichkeit eröffnet, auch dort nicht budgetiert ambulant tätig zu sein, wo niedergelassene Fachärzte eine hochwertige operative Versorgung wohnortnah – nun unter dem Diktat einer Mengenbegrenzung – sicherstellen“, so der 1. Vorsitzende des LAOH, Dr. Thomas Wiederspahn-Wilz. Indem niedergelassene Fachärzte auf diese Weise einem subventionierten Wettbewerb ausgesetzt werden, sinke deren Bereitschaft, ihre Praxen in schwachbesiedelten Regionen aufrecht zu erhalten oder sich dort niederzulassen. Damit trage die Bundesregierung trotz gegenteiliger Beteuerungen zur Entstehung einer Versorgungswüste auf dem flachen Land bei.