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Schwerstkranke Kinder brauchen unsere besondere Unterstützung

3. Tag der Kinderhospizarbeit am 10. Februar

Berlin – Anlässlich des 3. Tages der Kinderhospizarbeit am 10. Februar erklären die Sprecherin und Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB, und die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Hospiz- und Palliativmedizin, Maria Eichhorn MdB:

Krankheit und Sterben sind Teil des Lebens. Handelt es sich bei den unheilbar Kranken um Kinder, fällt es sehr schwer, sich diesem Tabubereich zu nähern. Der Tag der Kinderhospizarbeit bietet Gelegenheit, auf die Situation der rund 22.000 todkranken Kinder sowie deren Eltern und engsten Angehörigen aufmerksam zu machen und die vielfältige Arbeit in Kinderhospizen zu würdigen. Bereits zum dritten Mal findet auf Initiative des Deutschen Kinderhospizvereins e.V. der “Tag der Kinderhospizarbeit” statt. Mit “grünen Bändern der Hoffnung”, die an Autos, Bäumen oder in Fenstern befestigt werden, soll ein Zeichen der Verbundenheit mit den schwerstkranken und sterbenden Kindern und deren Familien gesetzt werden.

Gerade an diesem Tag gilt es auch, den vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihr aufopferungsvolles Engagement zu danken.

Die Leistungen der Kinderhospize sind stärker als bei Hospizeinrichtungen für Erwachsene auf die Betreuung der Angehörigen und insbesondere der Eltern und Geschwisterkinder ausgerichtet. So ist es heute möglich, dass Eltern von schwerstkranken und sterbenden Kindern fachliche Unterstützung, konkrete Hilfe und Entlastung in der Kinderpflege erhalten.

Durch die Gesundheitsreform 2007 wurden die Rahmenbedingungen für Kinderhospize wesentlich verbessert, indem der Eigenanteil der Einrichtungen an den Kosten von 10 Prozent auf 5 Prozent reduziert wurde. Damit wurden lange bestehende Forderungen der Kinderhospizbewegung erfüllt.

Vor allem wurde mit der Reform erstmalig die spezialisierte ambulante Palliativversorgung in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen. Nachdem die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nun vorliegen, müssen diese schnell zum Wohle auch der betroffenen Kinder und ihrer Familien umgesetzt werden.

Kinder, die einer palliativen Betreuung bedürfen, brauchen eine andere Behandlung als Erwachsene. Bei der Umsetzung der Forderung “den besonderen Belangen von Kindern in der Palliativversorgung ist Rechnung zu tragen” geht es nun darum, finanzierbare Wege zu finden. Unheilbar kranke Kinder und ihre Familien brauchen unsere besondere Fürsorge und Unterstützung.