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Sozialministerin Ross-Luttmann: “Mehr junge Menschen für den Pflegeberuf begeistern”

Heute Startschuss für Förderung der Altenpflegeausbildung in Niedersachsen

Hannover – Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann will noch mehr junge Menschen für den Pflegeberuf begeistern. “Gute Pflege ist in erster Linie dem hohen Einsatz der Pflegefachkräfte zu verdanken. Das ist ein Beruf mit Zukunft. Wir wollen Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger ganz konkret bei ihren Ausbildungskosten entlasten und das Bemühen von Pflegeeinrichtungen um die Ausbildung anerkennen. Es sollen sich noch mehr junge Menschen für den wichtigen Pflegeberuf interessieren”, sagte Ross-Luttmann heute in Hannover. Nach den verwaltungstechnischen Vorbereitungen im Jahr 2009 fällt heute der Startschuss für die Förderung von bestehenden (Stichtag hierfür ist der 1. August 2009) und neuen Ausbildungsverhältnissen für die Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger. Das gilt für Auszubildende in allen drei Ausbildungsjahren sowie für ausbildende Pflegeeinrichtungen. Die endgültige Förderung soll auf der Grundlage von Richtlinien erfolgen, deren Entwürfe in Kürze den Verbänden zur Anhörung übermittelt werden.

Anerkennung ausbildender Pflegeeinrichtungen Für bestehende und neue Ausbildungsverhältnisse zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger wird eine Pauschale gezahlt. Diese Pauschale erhalten die Träger der ausbildenden Pflegeeinrichtungen in Anerkennung ihrer Bemühungen um die Ausbildung von Fachkräften in der Altenpflege. Die Pauschale beträgt

– für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze höchstens ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis 1:20 oder kleiner, z.B. 1:30), 50 EUR je Monat und Ausbildungsverhältnis; – für Ausbildungsverhältnisse im stationären Bereich, bei denen auf zwanzig Pflegeplätze mehr als ein Ausbildungsverhältnis kommt (Verhältnis also z.B. 1:10), zunächst 85 EUR je Monat und Ausbildungsverhältnis und – für Ausbildungsverhältnisse im ambulanten Bereich zunächst 85 EUR je Monat und Ausbildungsverhältnis.

Die Pauschale wird nur gezahlt, wenn mit der/dem Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung vereinbart ist. Als angemessen in diesem Sinne gilt eine Ausbildungsvergütung, die mindestens 80 % der tariflichen Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) entspricht. Für Ausbildungsverhältnisse, die innerhalb des ersten halben Jahres ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Anerkennung.

Förderung von Schülerinnen und Schülern an nicht öffentlichen Altenpflegeschulen Für bestehende und neue Schulverträge beträgt der Zuschuss 50 Euro je Monat und Schulvertrag. Er wird an die Altenpflegeschulen in nicht öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Niedersachsen gezahlt. Für Schulverträge, die im ersten halben Jahr ihres Bestehens beendet werden, erfolgt keine Förderung. Das von den Schülerinnen und Schülern zu entrichtende Schulgeld ist vom Schulträger um den Zuschussbetrag zu verringern. Damit werden die Schülerinnen und Schüler von Schulkosten entlastet.

Sozialministerin Ross-Luttmann wies darauf hin, dass die demografische Entwicklung die Gesellschaft bei der Pflege älterer Menschen vor besondere Herausforderungen stelle: “Es wird in Zukunft immer mehr ältere Menschen geben, die eine qualifizierte Pflege und Betreuung benötigen. Soziale Berufe sind Berufe mit Zukunft. Wir benötigen vor allem im Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers eine ausreichende Zahl von Fachkräften.” Trotz der erfreulichen Entwicklung, dass die Zahl Auszubildender in der Altenpflege landesweit von rund 4.600 Ende 2008 auf rund 5.000 Ende 2009 angestiegen ist, will Ross-Luttmann erreichen, dass noch mehr junge Leute diesen Beruf ergreifen. “Ich freue mich, dass mit der Verabschiedung des Haushalts 2010 die abschließenden finanziellen Möglichkeiten zur Umsetzung dieser Kampagne geschaffen wurden. Niedersachsen ist beim Thema Pflege insgesamt gut aufgestellt.”

Wo können die Leistungen beantragt werden? Anträge auf Förderung können anhand des jeweiligen Formblattes gestellt werden beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Lüneburg – Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Tel.: 04131/ 15-0 Fax: 04131/ 15-3295