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Sportmedizinische Gesundheitsuntersuchung exklusiv für BKK RWE-Versicherte / Deutscher Sportärztebund schließt Vorsorgevertrag

Presseinformation

Celle – Vorweg gehen für Ihre Gesundheit – unter diesem Motto hat die BKK RWE ein sportliches Leistungspaket für ihre Versicherten geschnürt. Teil dieses Pakets ist ein exklusiver Vertrag der BKK RWE mit der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (dem Deutschen Sportärztebund, DGSP) über eine sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung.

“Sport und Bewegung sind zentrale Bestandteile einer erfolgreichen Vorsorge”, erklärt Prof. Dr. med. Herbert Löllgen, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention (Deutscher Sportärztebund, DGSP). “Daher haben wir gemeinsam mit der BKK RWE eine Gesundheitsuntersuchung entwickelt, die eine optimale Ausübung von Sport für jeden Sporttreibenden ermöglicht”. Die sportärztliche Vorsorgeuntersuchung dient der Erkennung latenter oder bereits vorhandener Krankheiten, die eine Gefährdung darstellen können. So werden gesundheitliche Risiken vermieden, regelmäßig Sporttreibende können ihre Aktivitäten optimieren. Die Vorsorgeuntersuchung bezieht sich auf Versicherte, die Sport im Rahmen gesundheitlicher Aspekte betreiben, unabhängig davon, ob sie Freizeit- oder Breitensportler sind oder ambitionierte Breiten- oder Leistungssportler.

“Wir verfolgen mit diesem Vertrag mehrere Ziele”, so Torsten Dette, Vorstand der BKK RWE, “zum einen möchten wir Nichtsportler motivieren, mehr Bewegung in ihr Leben zu bringen, zum anderen wollen wir aktive Sportler unterstützen, ihre Grenzen zu erfahren”. Zudem lasse sich ein großer Prozentsatz der Gesundheitskosten durch Vorsorge vermeiden.

Die Gesundheitsuntersuchung enthält neben internistischen und orthopädischen Untersuchungen ein ausführliches Gespräch über die Themenbereiche Lebensstilveränderung, Trainingsempfehlung und Trainingsplanung. Optional ist eine Laktatbestimmung zur Leistungsdiagnostik und Trainingssteuerung vorgesehen. Die BKK RWE übernimmt den Großteil der entstehenden Kosten, Versicherte müssen maximal 30 Euro der Kosten selbst tragen.