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Zöller: Gesundheitsreform sichert Versorgungsqualität für die Patienten

Pressemitteilung

Berlin – Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Zöller MdB:

Adressat und Nutznießer der von der Koalition erarbeiteten Gesundheitsreform sind an erster und entscheidender Stelle die Versicherten und Patienten. Dieses zentrale Anliegen der Reform scheint im Dickicht der jüngsten Diskussionen um Einzelfragen für Manche aus dem Blick geraten zu sein. Deshalb sage ich klar: Diese Gesundheitsreform ist deutlich besser als ihr Ruf!

Unser Land verfügt über ein modernes und leistungsfähiges Gesundheitssystem, um das wir international beneidet werden. Bei Versorgungsqualität und -intensität gehört Deutschland zur absoluten Weltspitze, und kaum ein Gesundheitssystem gewährleistet einen besseren Zugang zu einer hochwertigen Gesundheitsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft oder finanzieller Leistungsfähigkeit.

Angesichts der Entwicklung der letzten Jahre stößt die solidarisch finanzierte gesetzliche Krankenversicherung als tragende Säule unseres Gesundheitssystems jedoch mehr und mehr an ihre finanziellen Leistungsgrenzen, und dies trotz der Vielzahl Kosten dämpfender Maßnahmen der jüngeren Vergangenheit. Um das hohe Qualitätsniveau auch für die Zukunft zu sichern, ist diese Gesundheitsreform absolut notwendig.

Ein wesentlicher Punkt der Reform ist, dass der Leistungsumfang für die Patienten ausgeweitet und nicht eingeschränkt wird. Erstmals verbinden sich mit einer Gesundheitsreform weder verschärfte Zuzahlungsregelungen noch Einschnitte in den Leistungskatalog! Darüber hinaus haben die Versicherten künftig bei den Krankenkassen die Wahl zwischen deutlich mehr Versorgungsmodellen und Versicherungstarifen. Dies ist das krasse Gegenteil von “staatlicher Einheitsmedizin”, wie manche Kritiker behaupten.

Gleichzeitig behält die Reform aber auch das Ziel der Entkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten im Auge. Die Finanzierung unseres Gesundheitssystems darf nicht zum Hemmschuh von mehr Wachstum und Arbeitsplätzen werden. Notwendig ist vielmehr eine neue Balance zwischen solidarischen und eigenverantwortlichen Finanzierungselementen. Mit dem Gesundheitsfond leistet die Reform den Beitrag zu einer nachhaltigen Finanzierung. Nicht zu vergessen ist dabei auch, dass mit der deutlichen Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung, alle Beitragszahler – Arbeitnehmer wie Arbeitgeber – trotz Erhöhungen bei Rente und Gesundheit unter dem Strich um durchschnittlich über 1 Prozent entlastet werden.

Weitere wichtige Aspekte sind die unabweisbar notwendigen strukturellen Reformen. Die enormen Ausgabensteigerungen der letzten Jahre zeigen, dass es in unserem Gesundheitssystem auch noch Effizienzreserven gibt. Erste Erfolge sind bereits deutlich: Die Regelungen des zum 1.Mai des letzten Jahres in Kraft gesetzte Arzneimittel-Sparpakets (AVWG) haben zu einer spürbaren Abflachung der Ausgabenentwicklung in diesem Kostenblock geführt und den Preiswettbewerb bei Arzneimitteln deutlich gefördert. Heute gibt es Tausende Medikamente, deren Preis unter 30 Prozent der Festbetragshöhe abgesenkt wurde und die Patienten deshalb von jeglicher Zuzahlung befreit sind.

Um den Wettbewerb weiter zu befördern, erhalten die Kassen eine Vielzahl neuer Möglichkeiten, mit den Leistungserbringern Verträge abzuschließen oder mit Arzneimittelherstellern über die Preise zu verhandeln.

Die zum Teil extremen Widerstände in den letzten Wochen und Monaten haben deutlich die ökonomisch gegensätzlichen Interessen, die bei einem Verteilungsvolumen von 150 Milliarden Euro zwangsläufig vorhanden sind, aufgedeckt. Nicht nur zwischen Leistungserbringern, Krankenkassen und Versicherten, sondern auch innerhalb der einzelnen Gruppen.

Der erzeugte Gegenwind konnte und kann uns jedoch nicht davon entbinden, notwendige Entscheidung zu treffen. Genau hierum haben wir in der Großen Koalition gemeinsam gerungen.

An der Bereitschaft zum Dialog hat es ebenfalls nicht gemangelt. Wir haben unzählige Gespräche geführt mit Ärzten, Klinik- und Pharmazievertretern, Apothekern, Heil- und Hilfsmittelerbringern, Kassen und Versicherungen, Vertretern der Rettungsdienste, Hospiz- und Palliativeinrichtungen sowie Patienten- und Selbsthilfegruppen. Anregungen aus den mehrtägigen Expertenanhörungen im Gesundheitsausschuss und Änderungswünsche des Bundesrates wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ebenfalls aufgegriffen. Bei allen vorrangig gesundheitspolitischen Überlegungen dürfen die wachstums- und beschäftigungspolitischen Dimensionen des Gesundheitswesens nicht übersehen werden. Bei rund 4,2 Millionen Beschäftigten in über 800 Berufen im Gesundheitswesen erwirtschaftet dieser Sektor ca. 11 Prozent des Bruttoinlandsproduktes – mehr als die Automobilindustrie! Deutschland ist hinter den USA Weltmarktführer in der Medizintechnik, die vorwiegend mittelständisch geprägt ist und dabei Arbeitsplätze in Deutschland schafft.

Ein wesentliches Ziel der Reformmaßnahmen ist deshalb die Stärkung dieser echten Wachstumsbranche. Verlässliche Rahmenbedingungen und eine leistungsgerechte Vergütung sind die Voraussetzung für Planungssicherheit und Perspektiven für die Beteiligten im Gesundheitswesen. Auch diese Aspekte standen deshalb zu Recht mit im Zentrum unserer Überlegungen.

Ich bin davon überzeugt, dass das “Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung” die Versorgungsqualität für die Versicherten und Patienten sichert und darüber hinaus verlässliche Zukunftsperspektiven für alle Akteure des Gesundheitswesens schafft.