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Änderungsbedarf an den Ziffernkränzen der Ausnahmeindikationen

Pressemitteilung

Berlin – ALM e.V. startet Fragebogen-Aktion zum Wirtschaftlichkeitsbonus

Der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin – ALM e.V. sieht aufgrund der Erfahrungen im ersten Quartal seit der Umsetzung der ersten Stufe der Laborreform einen deutlichen Änderungsbedarf an den Ziffernkränzen der Ausnahmeindikationen. Dazu wurde eine breit angelegte Fragebogen-Aktion innerhalb der Vertragsärzteschaft auf den Weg gebracht.

Die Neugestaltung des Wirtschaftlichkeitsbonus sowie die Berechnung der arztpraxisspezifischen Fallwerte haben im Zusammenhang mit der am 01. April 2018 gleichzeitig in Kraft getretenen vollständigen Neugestaltung der Ausnahmeindikationen zu erheblichen Verunsicherungen bei den Ärzten geführt. Hierzu hatte beispielsweise auch die Ärzte Zeitung berichtet. „Wir haben große Sorge, dass die Ärzte künftig nur noch Ziffernmedizin betreiben werden“, warnt Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM e.V. „Wir nehmen wahr, dass die zuweisenden Ärzte vermehrt ihre bisher am medizinischen Bedarf ausgerichtete Veranlassungen von Laboruntersuchungen jetzt an den neu definierten Ziffernkränzen ausrichten“, fügt er hinzu. Man habe den Eindruck, dass die Informationspolitik der Kassenärztlichen Vereinigungen und auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu diesem Thema nicht sehr glücklich war.

Zur Information: Mit der Neugestaltung des Wirtschaftlichkeitsbonus wurden Änderungen an den Ausnahmeindikationen vorgenommen, wobei Indikationen zusammengefasst, hinzugefügt oder auch gestrichen wurden. Wesentlich ist, dass jeder Ausnahmeindikation ein fester und abschließender Ziffernkranz zugeordnet wurde. „Ziel war es hierbei, die in den Ziffernkränzen genannten Gebührenordnungspositionen von der Steuerung der Wirtschaftlichkeit der Erbringung und Veranlassung von Laborleistungen auszunehmen“, erklärt Dr. Michael Müller, Facharzt für Laboratoriumsmedizin. „Die Regelungen im EBM sehen nun vor, dass nur die in den Ziffernkränzen der Ausnahmeindikationen genannten Laboruntersuchungen bei der Berechnung des arztpraxisspezifischen Fallwertes unberücksichtigt bleiben. Das bedeutet aber auch, dass alle anderen Laboruntersuchungen einer Mengensteuerung unterzogen werden sollen – auch, wenn diese grundsätzlich und auch in ihrer Menge medizinisch indiziert und für die Versorgung Ihrer Patientinnen und Patienten als notwendig anzusehen sind“, so Müller.

In vielen Schulungen, aber auch in persönlichen Gesprächen oder Telefonaten mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten hätten die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin, die dem ALM angehören, festgestellt, dass es hier erheblichen Gesprächsbedarf gibt. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Arztpraxen haben aber auch gute Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Ausnahmekennziffern gemacht, die wir gerne in die Diskussion einbringen wollen.“

Um die aus Sicht der behandelnden Ärzte für die Patientenversorgung notwendigen Anpassungen im EBM möglichst breit abzufragen, hat der ALM e.V. nun die Fragebogen versandt, damit niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihre Vorschläge kommunizieren können. „Wir wollen so die bestehenden Fragen und Unsicherheiten aktiv aufgreifen und der Forderung nach zeitnahen Anpassungen weiteren Nachdruck verleihen“, sagt Müller. Eine Teilnahme an der Aktion ist bis Mitte August möglich.

Der Fragebogen steht zum Download auch auf der Homepage des ALM e.V. bereit. Ärztinnen und Ärzte können an der Umfrage auch online teilnehmen – dies ist über ein eigens dafür bereitgestelltes Tool auf der Homepage möglich.

Über den ALM e.V.:
Der ALM e.V. vertritt aktuell 165 medizinische Labore, in denen rund 500 Fachärzte (darunter Labormediziner, Humangenetiker, Pathologen, Endokrinologen, Transfusionsmediziner, Zytologen, Virologen, Mikrobiologen und Immunologen) arbeiten, darüber hinaus 350 Naturwissenschaftler und 18.000 qualifizierte Mitarbeiter. Zweck des Vereins ist die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labordiagnostischen Patientenversorgung in Deutschland.