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Alkohol in der Schwangerschaft muss Tabu bleiben

Internationaler Tag des alkoholgeschädigten Kindes

Berlin – Heute ist der „Internationale Tag des alkoholgeschädigten Kindes“. In Deutschland kommen immer noch viele Kinder mit einer Behinderung infolge von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft zur Welt. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

„Alkohol wird vielfach als Genussmittel verharmlost, seine schädigenden Folgen für den Körper oft unterschätzt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion appelliert daher vor allem an alle werdenden Eltern, die Gefahren von Alkohol ernst zu nehmen und in der Zeit der ´guten Hoffnung` darauf konsequent zu verzichten. Traurige Tatsache ist, dass der Konsum von Alkohol während der Schwangerschaft die häufigste nichtgenetische Ursache für körperliche oder geistige Behinderungen bei Neugeborenen ist. Jedes Jahr kommen in Deutschland etwa 10.000 Kinder mit schweren Schädigungen oder Entwicklungsstörungen zur Welt. Das sind Fakten, die werdende Eltern und auch ihr Umfeld ernst nehmen müssen. Ihre Verantwortung für ihr Kind beginnt nicht erst mit dem Tag der Geburt, sondern bereits mit dem Tag der Empfängnis.“

Hintergrund: Die schwerste Form der Schädigung von Kindern durch Alkohol in der Schwangerschaft ist das so genannte Fetale Alkoholsyndrom (FAS). Die betroffenen Kinder weisen körperliche Missbildungen wie Fehlbildungen im Gesicht – vor allem im Bereich der Augen -, Fehlbildungen des Skeletts und der Extremitäten sowie Nierenschäden und Herzfehler auf. Außerdem treten viele Schäden erst im Laufe der Kindheit auf (fetale Alkoholeffekte) wie neurologische und psychische Störungen, Verhaltensauffälligkeiten, geistige Entwicklungsstörungen, Sprach- und Hörstörungen, aber auch Hyperaktivität, Autismus und Aggressivität.