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Angelika Graf: Bundeseinheitlicher Verbraucherschutz für Menschen in Pflege und Betreuung wird verbessert

Pressemitteilung

Berlin – Zur Verabschiedung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt die stellvertretende seniorenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist ein neues Verbraucherschutzgesetz für Menschen mit Pflege- und Betreuungsbedarf sowie für volljährige Menschen mit Behinderung. Wir verbessern endlich den bundeseinheitlichen Verbraucherschutz bei vertraglich vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen sowie bei Heimverträgen.

Die Rechte der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen werden abgesichert, wenn die Überlassung des Wohnraums und die ebenso vertraglich vereinbarte Pflege oder Betreuung miteinander verknüpft sind.

Nachdem die Kompetenz für das Heimrecht an die Länder durch die Föderalismusreform I übergegangen war, bestand dringender Handlungsbedarf für den zivilrechtlichen Teil des Heimrechts. Der Bund nimmt mit dem verabschiedeten Gesetz seine Kompetenz für diesen zivilrechtlichen Teil wahr, die Länder können jetzt ihre ordnungsrechtliche Kompetenz danach ausrichten.

Trotz Zuständigkeit des Bundes für das Zivilrecht haben einige unionsgeführte Bundesländer bereits Landesheimgesetze verabschiedet und damit die Heimvertragskompetenz des Bundes infrage gestellt. Daher begrüsst die SPD-Bundestagsfraktion die Verabschiedung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes, das endlich Klarheit in dieser Frage schafft. Erst mit erheblicher Verspätung hat die zuständige Bundesministerin Ursula von der Leyen einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt.

Das WBVG sorgt für mehr Transparenz bei den Verträgen und gewährt vertragliche Rechte für pflegebedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese befinden sich häufig in einer akuten Notlage und können komplexe Verträge mit Einrichtungen nicht so rasch wie nötig erfassen. Das Gesetz trägt dazu bei, dass die Menschen mit besonderem Hilfebedarf selbstbestimmt Entscheidungen bezüglich ihrer Versorgung treffen können und deren Abhängigkeit nicht ausgenutzt werden kann.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat den Gesetzentwurf sorgfältig auf die Praktikabilität hin überprüft. Wir haben durchgesetzt, dass der Anwendungsbereich sowie die Schadenersatzregelungen konkretisiert wurden, um Unklarheiten für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für die Einrichtungen zu vermeiden.

Verbraucherschutz und eine hohe Lebensqualität für ältere Menschen sind für die SPD-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Das neue Gesetz ist daher ein grosser Schritt.