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Arzneimittelversorgung von AOK-Patienten zunächst gesichert

Friedenspflicht bis 30. September 2007 verlängert

Berlin – Die Versorgung von AOK-Versicherten mit preisgünstigen Nachahmerpräparaten (Generika) ist gesichert. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der AOK-Bundesverband einigten sich am Montag auf eine Verlängerung der so genannten Friedenspflicht bis zum 30. September 2007. Sollten Arzneimittel von Generikaherstellern, mit denen die AOK Lieferverträge abgeschlossen hat, nicht lieferfähig sein, hat der Apotheker damit die Möglichkeit, ein alternatives und vorrätiges Präparat abzugeben. Dafür kann weder er noch der Patient in Regress genommen werden.

DAV-Vorsitzender Hermann Stefan Keller: “Wir sind zunächst zufrieden, dass wir für unsere Patienten, aber auch für die Apotheke vor Ort eine mittelfristige Lösung gefunden haben. Das stellt die Versorgung sicher und mindert die immer noch erheblichen Probleme in den Apotheken.” Aus Sicht des DAV-Vorsitzenden sind nun die beteiligten Hersteller in der Pflicht, für eine ausreichende Belieferung der Apotheken zu sorgen, damit die Rabattverträge ihre Wirkung zugunsten der Kassenbudgets entfalten können.

Vor wenigen Tagen hatte die AOK bereits Verträge mit zwei Generikaherstellern gekündigt, die eine vollständige Lieferfähigkeit trotz Abmahnung nicht sichergestellt hatten. Das im April in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) gibt Krankenkassen die Möglichkeit, Rabattverträge mit Herstellern abzuschließen.