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BAH begrüßt das Votum zum Fremdbesitzverbot von Apotheken

PRESSEMITTEILUNG

Bonn – Zum heute (16.12.2008) verkündeten Schlussantrag des Generalanwalts Yves Bot beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), dass das Fremdbesitzverbot von Apotheken mit Europäischen Recht vereinbar ist, erklärte der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) in Bonn:

Der BAH begrüßt das Votum des Generalanwalts, da sich der Verband stets für das System der freiberuflich-inhabergeführten Apotheke eingesetzt hat. Sollte der EuGH dem Votum des Generalanwalts folgen und das Fremdbesitzverbot von Apotheken für EG-rechtskonform erklären, besteht nach Auffassung des BAH erst recht nicht die Notwendigkeit, angesichts der bloßen Behauptung, die Arzneimittelversorgung sei außerhalb von Apotheken effizienter und kostengünstiger, das Apothekensystem zu ändern. Nur der Grundsatz der Apothekenpflicht und die Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) gewährleisten für die dadurch betroffenen Arzneimittel ein hohes Sicherheitsniveau bei der Abgabe von Arzneimitteln. Daher fordert der BAH auch weiterhin für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel die Beibehaltung der grundsätzlichen Apothekenpflicht mit den bisherigen Ausnahmemöglichkeiten und der in der ApoBetrO geregelten Anforderungen an den Betrieb und die Einrichtung von Apotheken.

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Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH) mit Hauptsitz in Bonn vertritt die Interessen der Arzneimittel-Hersteller im Bereich der zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen verordneten Arzneimittel in gleichem Maße wie die der rezeptfreien Arzneimittel zur Selbstmedikation – sprich Selbstkauf. Dabei geht die Bandbreite der Mitgliedsunternehmen von forschenden, weltweit operierenden Unternehmen über den Mittelstand bis hin zu Kleinfirmen. Der BAH wurde 1954 in Köln gegründet und beschäftigt heute 34 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.