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Berlin für Erhalt einer solidarischen Finanzierung der Krankenversicherung

Pressemitteilung

Berlin – Das Land Berlin wird morgen im Bundesrat mit sieben weiteren Bundesländern die von der Bundesregierung geplante Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung ablehnen. Die Länder haben gemeinsam einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, in dem sie den Erhalt einer solidarischen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung fordern. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf verschärfe das soziale Ungleichgewicht, da kleine Einkommen künftig stärker belastet werden sollen als große.

Berlins Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher dazu: “Mit dem geplanten Gesetz zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung verlässt die Bundesregierung endgültig das bewährte Solidarprinzip einer gerecht verteilten Finanzierung der Gesundheitskosten. Die paritätische Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird damit vollkommen aufgegeben und die Lasten sollen in Zukunft einseitig den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aufgebürdet werden. Das ist unfair, unsozial und vertieft die Gräben in der Gesellschaft.

Schon jetzt sind die Gesetzlich Versicherten mit Praxisgebühr, Zusatzbeiträgen und steigenden Ausgaben belastet. Mit Beginn des nächsten Jahres werden die Beiträge um 0,6 % auf dann 15,5 % weiter steigen. Der Plan von Schwarz-Gelb sieht vor, ausschließlich die gesetzlich Versicherten zur Kasse zu bitten und die Private Krankenversicherung zu stärken. Das ist Klientelpolitik auf Kosten der Bevölkerungsmehrheit. Dieses Vorhaben muss gestoppt werden.”

Die acht Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen fordern die Bundesregierung in ihrem gemeinsamen Antrag auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Gesetzliche Krankenversicherung auf eine solide finanzielle Basis stellt und zugleich eine sozial gerechte Lastenverteilung sichert. Vom System einer unsozialen Kopfpauschale müsse Abstand genommen werden und grundsätzlich am System einkommensabhängiger Beiträge festgehalten werden.