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Berliner Patientenbeauftragte kritisiert Notfallgebühr für AOK- und IKK–Patienten

Pressemitteilung

Berlin – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin will ab sofort Versicherte der AOK und der Innungskrankenkasse Berlin und Brandenburg IKK nur gegen die Zahlung einer gesonderten Gebühr von 8,50 Euro im Notfall versorgen – sofern sie sich in das Hausarztmodell ihrer Krankenkasse eingeschrieben haben. Hintergrund für die Einführung dieser Notdienstpauschale ist ein Vertrag zur Hausarztbetreuung, den die beiden Krankenkassen mit den Hausarztverbänden abgeschlossen haben. Diese Verträge wurden direkt zwischen Krankenkassen und Arztverbänden und nicht – wie bisher üblich – über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin geschlossen.

Die Patientenbeauftragte für Berlin Karin Stötzner kritisiert dieses Verfahren. “Für Patientinnen und Patienten ist dieses Vorgehen höchst problematisch. Hier werden offensichtlich rechtliche Streitigkeiten über die Auslegung von Vertragskonsequenzen auf dem Rücken von Patienten ausgetragen. Es darf nicht sein, dass Notärzte zunächst nach dem Versichertenstatus eines Patienten fragen, bevor sie z.B. im Falle eines Herzinfarkts oder Schlaganfalls den Betroffenen medizinisch versorgen.”

Die KV Berlin befürchtet, dass Krankenkassen zunehmend dazu übergehen werden, im Sinne eines lebendigen Wettbewerbs der Kassen eigene Verträge zu schließen und damit der umfassende Versorgungsauftrag der KV nicht mehr erfüllt werden könne. Krankenkassen und KV streiten nun darüber, in welchem Umfang innerhalb oder außerhalb des Vertrages die Hausbesuche in Notsituationen durch den Vertragshausarzt oder den zentralen KV-Notärztedienst zu erbringen sind. Da davon auszugehen ist, dass zukünftig weitere Direktverträge mit Kassen und Fachverbänden an der KV vorbei verhandelt werden, wird sich die Versorgungslandschaft für Patienten unübersichtlicher gestalten. Diese Konsequenzen des zunehmenden Wettbewerbs können zwar in Einzelfällen bessere Bedingungen durch konkrete Verpflichtungen für Ärzte in Verträge bedeuten, Patienten und Versicherte sind dann aber an das Angebot ihrer Kasse gebunden.

Karin Stötzner: “Ich fordere, Neuregelungen erst dann umzusetzen, wenn die rechtlichen Konsequenten für Versicherte und Patienten wirklich klar sind. Dann können diese eine echte Wahlentscheidung treffen und werden nicht zu Versuchskaninchen neuer Modelle.”