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Besser spät als nie – Umsetzung der Tabakwerberichtlinie im Ausschuss beschlossen!

Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Berlin – Zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt Ulrike Höfken, verbraucherpolitische Sprecherin:

In der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde heute endlich der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Tabakwerbeverbots beschlossen. Eigentlich hätte die Richtlinie bereits 2003 umgesetzt werden müssen. Nur Deutschland und Luxemburg haben die EU-Richtlinie noch nicht umgesetzt. Die Bundesregierung hat damit hohe Vertragsstrafen der EU provoziert, die mit der Umsetzung des Tabakwerbeverbots in Deutschland nun gerade noch verhindert werden können. Aus unserer Sicht ist die Umsetzung der Werberichtlinie abgesehen von der rechtlichen Notwendigkeit ein wünschenswerter und völlig überfälliger Schritt.

Tabakwerbung ist einer der für die Steigerung des Absatzes und die Ausweitung des Marktes für Tabakerzeugnisse verantwortlichen Faktoren. Immer noch sterben jährlich eine halbe Million Menschen in der EU an den Folgen des Tabakkonsums. Zwar wird man mit einem Werbeverbot nicht Raucher mit einer 20jährigen Suchtkarriere erreichen. Zweifellos lassen sich durch ein Werbeverbot aber die auf immer jüngeren Rauchernachwuchs zielenden Strategien der Tabakindustrie durchkreuzen. Die Beeinflussbarkeit besonders von jungen Menschen durch entsprechende Bilder ist eingehend dokumentiert. Wenn die Jugendlichen merken, dass sie auf klischeehafte Vorstellungen von Freiheit und Abenteuer hereingefallen sind, ist es oft zu spät. In wenigen Wochen macht Nikotin süchtig. Insofern ist ein Tabakwerbeverbot ein wichtiges Element des Gesundheitsschutzes.

Aber leider regelt die Tabakwerberichtlinie für einen Teil der Werbung und nur für einen Teil der Medien. Auf nationaler Ebene fehlen verbindliche Regelungen: Zwar verbietet das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) Tabakwerbung, die Jugendliche zum Rauchen veranlassen könnte, doch existiert keine rechtsverbindliche Verordnung, sondern nur eine Selbstverpflichtung der Tabakkonzerne. Diese Selbstverpflichtungen sind aber völlig lückenhaft und bieten keinen ausreichenden Schutz. Zudem wird die Einhaltung der Selbstverpflichtungen nicht kontrolliert. Das Forum rauchfrei hat herausgefunden, dass die Tabakkonzerne regelmäßig in Hinblick auf die junge Zielgruppe werben.

Wir fordern daher Bundesminister Seehofer auf, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Tabakwerbung national deutlich zu verbessern.